Antragstellung, Auskunfts- und Nachweispflichten

28.11.2024  — Von Bettina Graue. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH

schriftlicher AntragBasiselterngeld und Elterngeld plus werden nur auf schriftlichen Antrag gezahlt (§ 7 Abs. 1 BEEG). Dabei muss der Antrag genaue Angaben darüber enthalten, für welche Monate Basiselterngeld oder aber Elterngeld plus sowie Partnerschaftsbonus beantragt wird. Zu beachten ist, dass Elterngeld nur drei Monate rückwirkend geleistet wird und deshalb ein möglichst frühzeitiger Antrag nach der Geburt des Kindes empfehlenswert ist, um die [...]

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