29.08.2024 — Von
. Quelle:Viele schwangere Menschen erleben Diskriminierung, wenn sie ihre Schwangerschaft bei ihrem Arbeitgeber bekannt geben. Dabei ist das Gesetz eindeutig: Wenn eine Frau wegen ihrer Schwangerschaft ungünstiger behandelt wird, liegt eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts nach § 3 Absatz 1 AGG vor.
Auch ist die Benachteiligung einer schwangeren Bewerberin bei der Einstellung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach der Rechtsprechung des EuGH unzulässig. Das gilt [...]
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