22.01.2014 — Von
. Quelle:Veröffentlicht: 22. Januar 2014
Aktenzeichen: III R 22/13
Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen (gegen DA-FamEStG 2013 Abschn. 31.2.2).
Urteil vom 17. Oktober 2013
Dieser Bereich ist nur für Premium-Mitglieder.
Login Handbuchkunde? Lösen Sie hier Ihren Gutscheincode einDie Premium-Mitgliedschaft auf dasFibuwissen gibt es auch für 6 Monate. Genießen Sie ein halbes Jahr lang alle Vorteile der Premium-Mitgliedschaft:
17,90 € / Monat* *6-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt halbjährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 107,40 € zzgl. MwSt.
Mit der 12-monatigen Premium-Mitgliedschaft erlangen Sie Zugriff auf alle Portalinhalte von dasFibuwissen. Nutzen Sie dazu auch alle Premium-Funktionen.
15,90 € / Monat* *12-Monatsabonnement mit 6 Wochen Kündigungsfrist zum Vertragsende. Abrechnung erfolgt jährlich. Gesamtpreis über die Vertragslaufzeit: 190,80 € zzgl. MwSt.