Kindergeld für verheiratete Kinder - Keine Anwendbarkeit der sog. Mangelfallrechtsprechung auf die neue Rechtslage

22.01.2014  — Von Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesfinanzhof

Veröffentlicht: 22. Januar 2014
Aktenzeichen: III R 22/13

Die Verheiratung eines Kindes kann dessen Berücksichtigung seit Januar 2012 nicht mehr ausschließen. Da es seitdem auf die Höhe der Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr ankommt, ist der sog. Mangelfallrechtsprechung die Grundlage entzogen (gegen DA-FamEStG 2013 Abschn. 31.2.2).

Urteil vom 17. Oktober 2013

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