Ausgabe 34/2015: »Noch lange kein 'alter Hut'«
Zum Archiv Gratis-Newsletter anfordernSehr geehrte Damen und Herren,
das Zusammenspiel von Altersteilzeit und Rentenpaket wirft nach wie vor einige Fragen bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf: Endet ein Arbeitsverhältnis automatisch mit 63 plus? Endet auch die ATZ, wenn die Voraussetzungen für die Rente 63 plus vorliegen? Und was passiert mit den schon vereinbarten Abfindungszahlungen für mögliche Rentenverluste?
Gerade die Umsetzung der Tarifverträge zeigt, dass die Altersteilzeit nach wie vor ein Dauerbrenner ist und ein wichtiges strategisches Instrument im Personalbereich bleibt.
Informieren Sie sich als Betriebsrat deshalb über die Gestaltung und vor allem über die richtige Umsetzung der Altersteilzeit in Ihrem Unternehmen:
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Gestaltungsmöglichkeiten eines vorzeitigen Rentenbezugs
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Was sind die Voraussetzungen, um die Altersteilzeit vorzeitog abzubrechen oder ein Arbeitsverhältnis entsprechend zu beenden? Was ist mit vereinbarten Abfindungen für Rentenverluste?
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Psychische Belastungen im Betrieb
Für Betriebsräte: Erkennen - Erfassen - Verringern |
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