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Zum Arbeitssicherungsgeld am Bau

09.10.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.

ZDB-Vizepräsident Frank Dupré will Arbeitsbedingungen für ältere Bauarbeiter erleichtern

Mit Verwunderung reagierte der Vizepräsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Frank Dupré, auf die bekannt gewordenen Überlegungen in der Koalitionsarbeitsgruppe über flexible Übergänge in den Ruhestand, für ältere Arbeitnehmer in schwer belastenden Berufen ein sog. „Arbeitssicherungsgeld“ einzuführen. Nicht neue Möglichkeiten der Frühverrentung, sondern eine altersgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze besonders in körperlich belastenden Berufen müsse im Mittelpunkt der Überlegungen dieser Koalitionsarbeitsgruppe stehen, erklärte Dupré.

„Wir erkennen durchaus an, dass ältere Arbeitnehmer in der Bauwirtschaft zum Teil aufgrund der körperlichen Belastungen der Bauarbeit Probleme haben, bis zur Regelaltersgrenze durchzuhalten. Als Reaktion darauf kann ein flexibler Eintritt in die Rente aber nur die ultima ratio darstellen, wenn es nicht gelingt, eine Weiterarbeit zu ermöglichen. Wir erwarten deshalb von der Politik, dass die Anstrengungen der Baubetriebe anerkannt werden, ihre Fach- und Führungskräfte unter Berücksichtigung der individuellen Leistungsfähigkeit möglichst lange im Arbeitsprozess zu halten. Die allein arbeitgeberfinanzierte Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft hat Konzepte für den Erhalt und die Förderung der Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit älterer Arbeitnehmer erarbeitet, die den Baubetrieben helfen können, besonders arbeitsbedingte Belastungen zu vermeiden oder zumindest zu verringern. Das Institut für Arbeit und Qualifikation (IAQ) hat im Rahmen eines Forschungsprojektes festgestellt, dass zunehmend mehr Baubetriebe versuchen, durch einen erhöhten Technikeinsatz arbeitsbedingte Verschleißerscheinungen zu mindern.“

Vor diesem Hintergrund erklärte Dupré, vor dem Einsatz neuer Steuer- oder Beitragsmittel für Lohnersatzleistungen sei es zielführender, eine altersgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und Arbeitsverfahren, durch die die körperlichen Belastungen verringert und die gesundheitlichen Risiken für ältere Arbeitnehmer abgebaut werden könnten, durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel zu fördern. „Wenn dadurch die Entlassung älterer Arbeitnehmer vermieden werden kann, wird die Bundesagentur für Arbeit entlastet. Dann kommen wir auch dem Ziel der Fachkräftesicherung durch eine stärkere Beschäftigung älterer Arbeitnehmer näher“, erklärte Dupré.

 

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