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Wohnungsneubau und Wohneigentum rücken näher an den Mittelpunkt der Wohnungspolitik

17.01.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Die Sondierungsgespräche zwischen Union und SPD sind erfolgreich beendet worden. Was bedeutet das für die Wohnungspolitik?

Milliardenpaket für Wohnungsbau und Eigentum

Mit einem Budget von vier Milliarden Euro sollen je zur Hälfte sozialer Wohnungsbau und Wohneigentum gefördert werden. „Der Bund hat sich zum Ziel gesetzt, 1,5 Millionen Wohnungen in den kommenden Jahren zu bauen – das begrüßen wir ausdrücklich“, sagt Schick. Insbesondere soll Wohneigentum gefördert werden, dafür hält der Bund zwei Milliarden Euro bereit. „In letzter Sekunde hat man sich bedauerlicherweise gegen einen Freibetrag auf die Grunderwerbsteuer entschieden. Diesen Faden gilt es, in den Koalitionsverhandlungen wieder aufzunehmen. Zudem müssen die Parteien Farbe bekennen, in welcher Weise das Wohneigentum gefördert werden soll“, ergänzt Schick. Union und SPD hatten in ihren Wahlprogrammen bereits konkrete Vorschläge vorgelegt, verständigen konnte man sich offenbar auf keines der beiden Modelle, weder auf das Baukindergeld der Union noch auf das Familienbaugeld der SPD.

Mietpreisbremse soll evaluiert werden

Union und SPD haben sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse zunächst zu evaluieren. Möglicherweise ist diese Zurückhaltung auf die Vorlage der Mietpreisbremse beim Bundesverfassungsgericht zurückzuführen. „Jetzt ist die Judikative am Zug. Es war zu erwarten, dass unter diesen Umständen eine Verschärfung der Mietpreisbremse kein Thema in den politischen Verhandlungen sein kann. Ich bezweifle, dass das Gesetz noch einmal angefasst wird“, sagt Schick. Die Mietpreisbremse sei von Anfang an nicht das geeignete Instrument gewesen, um dem Wohnraummangel zu begegnen.

System des Mietspiegels soll geändert werden

Union und SPD haben sich darauf verständigt, auch das System der Mietspiegel zu verändern. Es sollen gesetzliche Grundlagen geschaffen werden, mit der die Einführung und Anwendung des qualifizierten Mietspiegels verbreitert werden soll. „Es ist zu vermuten, dass die SPD dabei die Ausweitung des Bezugszeitraums der ortsüblichen Vergleichsmiete von vier auf möglicherweise acht Jahre im Auge hat. Dies lehnt der IVD ab, da dies dazu führen würde, dass das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete eingefroren wird oder in einigen Städten sogar sinken könnte. Dies würde unweigerlich zu einem Modernisierungsstopp führen. Das kann nicht gewollt sein“, erklärt der IVD-Präsident.

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