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Wirtschaftsprüferkammer für mehr Transparenz in der Aufsicht über Abschlussprüfer

06.09.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.

Pressegespräch zu aktuellen berufspolitischen Themen

Im Rahmen eines am 5. September in Frankfurt am Main durchgeführten Pressegesprächs hat sich der Präsident der Wirtschaftsprüferkammer, Dr. Claus C. Securs, für mehr Offenheit in der Berufsaufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer ausgesprochen: „Die derzeit geltende Rechtslage verpflichtet die Wirtschaftsprüferkammer zum Stillschweigen in Aufsichtsfragen. Wir wollen aber mehr Transparenz, denn Transparenz ist ein Instrument der Aufklärung über die Effektivität der Aufsicht, wenn es darum geht, in öffentlichkeitsrelevanten Verfahren, Sanktionen oder Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen auch individualisiert offen kommunizieren zu können. Deshalb setzen wir uns für eine Gesetzesänderung ein.“

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Zu der aktuell in Brüssel diskutierten möglichen Abschaffung der Prüfungspflicht von mittelgroßen haftungsbeschränkten Unternehmen in der Europäischen Union sagte Securs:

„Gerade in Krisen-Zeiten sind solche Überlegungen unverständlich. Natürlich ist es grundsätzlich richtig, bürokratische und finanzielle Belastungen für Unternehmen abzubauen. Das gilt aber nur dort, wo es sich auch bei näherem Hinsehen tatsächlich um Bürokratie-Wildwuchs handelt. Bei der Prüfungspflicht für mittelgroße Unternehmen ist das aber gerade nicht der Fall. Die große Bedeutung dieser Unternehmen für die Gesamtwirtschaft bliebe ebenso unberücksichtigt wie die Schutzfunktion der Prüfungspflicht.“

Gegenstand des Pressegesprächs war auch eine von der Wirtschaftsprüferkammer jüngst beschlossene Änderung des Berufsrechts. Geregelt wird die der Größe, Komplexität und dem Risiko des Prüfungsgegenstandes angemessene Prüfungsdurchführung (skalierte Prüfungsdurchführung). Ergänzend hat die Wirtschaftsprüferkammer einen Hinweis zur skalierten Prüfungsdurchführung erarbeitet, der den Berufsangehörigen als Hilfe bei der Prüfung insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen dienen soll. Der Berufsstand bekommt damit eine wichtige Arbeitshilfe an die Hand. Mit dem Inkrafttreten der Neuregelung ist im Oktober 2012 zu rechnen.

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