01.03.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: DIHK | Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V..
Gegen den EU-Richtlinienvorschlag zur Geschlechterquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen haben sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) ausgesprochen.
In ihrer gemeinsamen Stellungnahme verweisen DIHK, BDA und BDI darauf, dass der deutschen Wirtschaft die substanzielle Steigerung des Frauenanteils in Führungsgremien der Unternehmen ein wichtiges Anliegen ist. Allerdings, so die Verbände, lehnten sie eine verbindliche Vorgabe einer einheitlichen Quote für Aufsichts- beziehungsweise Verwaltungsräte entschieden ab. Eine Geschlechterquote für die Privatwirtschaft stelle eine unternehmensfremde Zielsetzung dar, die darüber hinaus erheblich in die Grundrechte der Anteilseigner eingreife, warnen sie.
Der EU stehe keine Rechtsgrundlage für eine Geschlechterquote zur Verfügung. Zudem verstoße der Richtlinienvorschlag gegen das Subsidiaritätsprinzip, denn eine Erhöhung des Frauenanteils könne ausreichend durch die Mitgliedstaaten erreicht werden. Ihnen müsse genug Zeit eingeräumt werden, dieses Ziel zu erreichen. Insbesondere sei zu berücksichtigen, dass die Aufsichtsratswahlen turnusmäßig erfolgten, in Deutschland alle fünf Jahre. Darüber hinaus sei der Entwurf unverhältnismäßig. Er enthält, so die Verbände, weder hinreichende Härtefallregelungen noch Ausnahmen für familiengeführte Unternehmen. Die Sanktionen würden die Beschlussfähigkeit des Aufsichtsrats einschränken und die Handlungsfähigkeit der Unternehmen gefährden.
Die vollständige Stellungnahme der Verbände finden Sie hier:
http://www.dihk.de/themenfelder/recht-steuern/eu-internationales-recht/recht-der-europaeischen-union/positionen/dihk-positionen-zu-eu-gesetzesvorhaben/eu-geschlechterquote/at_download/file?mdate=1361957223694
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