05.12.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).
Unerlässlich für die richtige Wintervorbereitung des Hauses ist die Überprüfung der Fenster und Türen. Diese sollten keine undichten Stellen aufweisen, durch welche Kälte ein- oder Wärme austreten kann - zum Beispiel ein großer Türspalt. Mit entsprechenden Abdichtungsleisten und Türvorlegern ist das Problem leicht zu beheben. Zudem schützen diese Maßnahmen vor Feuchtigkeit, die ansonsten zu größeren Problemen bis hin zur Schimmelbildung führen kann.
Für die benötigte Wärme in den eigenen vier Wänden spielt die Heizung eine essenzielle Rolle. Die richtige Einstellung des Heizbrenners und die Wartung des Heizkessels sollte immer durch einen Techniker erfolgen. Kleinere Maßnahmen können Eigentümer oder Bewohner jedoch auch ohne spezielles Fach-issen durchführen, beispielsweise die Entlüftung der Heizung. Überschüssige Luft im Heizkörper verhindert, dass er optimal Wärme abgeben kann. Nach dem Entlüften sollte zudem der Wasserstand der Heizungsanlage geprüft und unter Umständen neues Wasser nachgefüllt werden. "Auch sollten die Heizkörper beim Verlassen des Hauses oder der Wohnung zwar heruntergeregelt werden, aber immer auf niedrigster Stufe weiterlaufen. Das vermeidet ein Einfrieren der Rohre und sie sind vorm Platzen durch Vereisung geschützt", ergänzt Jensch.
Abgedichtete Fenster und Türen allein reichen nicht aus. Für ein behagliches Raumklima muss man richtig heizen und lüften. Als Faustregel gilt, dass in einem beheizten Wohnraum 18 bis 21 Grad bei 45 bis 55 Prozent Luftfeuchtigkeit herrschen sollten. Im Schlafzimmer können es gerne ein paar Grad weniger sein. Das ist nicht nur für ein angenehmes Raumklima wichtig, sondern verhindert auch ein Auskühlen der Räume und besonders der nach außen angrenzenden Bereiche wie Außenwände, Tür- und Fensterlaibungen und Decken. Sinkt die Raumtemperatur deutlich ab, kann dies die Entstehung von Wärmebrücken begünstigen.
Damit die Heizungen möglichst effizient laufen und der Raum sich möglichst rasch und gleichmäßig erwärmen kann, sollte auf eine optimale Luftzirkulation geachtet werden. Heizkörper dürfen nicht durch Möbel verstellt oder durch Vorhänge verdeckt sein. Genauso wichtig wie richtig zu heizen ist es, richtig zu lüften. Gerade in den Wintermonaten, wenn Fenster und Türen meist geschlossen sind, sammelt sich in den Wohnräumen Feuchtigkeit an. Erhöhte Luftfeuchtigkeit kommt zustande, weil die Bewohner schwitzen und atmen, duschen und baden, kochen und waschen. Das Umweltbundesamt empfiehlt, mehrmals am Tag die Raumluft durch Lüften auszutauschen. In der Regel genügt es, zwei- oder dreimal am Tag die Fenster für fünf bis zehn Minuten zu öffnen und eine Stoßlüftung durchzuführen. Abzuraten ist vom längerfristigen Ankippen der Fenster. Dies sorgt lediglich dafür, dass Fenster- und Türlaibungen auskühlen und ein ständiger schleichender Wärmeverlust stattfindet. Einfach die Tür zu einem kälteren Nachbarraum zu öffnen, um ein zu warmes Zimmer herunter zu kühlen, ist ebenfalls keine gute Idee. Denn die warme Luft transportiert Feuchtigkeit ins Nachbarzimmer, wo diese an den kalten Wänden kondensieren und den Putz durchfeuchten kann. Die mögliche Folge ist Schimmelbildung, dessen Beseitigung hohe Kosten nach sich zieht.
Eine für viele Menschen angenehme Alternative ist ein Kaminofen. Wer mit dem Gedanken spielt, sich einen anzuschaffen, sollte beachten: Ein Schornsteinfeger ist die beste Adresse, wenn es um die Installation eines Kaminofens geht. Er kann hinsichtlich der Heizleistung verschiedener Ausführungen beraten und die Voraussetzungen in den Wohnräumen prüfen. Es gibt dabei verschiedene Punkte zu beachten. So darf ein Kaminofen beispielsweise nicht direkt auf Parkettböden stehen, sondern nur auf einer Sicherheitsplatte aus Stahl oder Glas. Ein Mindestabstand zu brennbaren Materialien wie Möbeln oder Teppichen muss vorhanden sein. Um unangenehmen Mehraufwand beim Kauf und Aufbau eines Kaminofens zu vermeiden, sollte der jeweilige Schornsteinfeger daher so früh wie möglich in die Planung miteinbezogen werden. Bevor ein Kaminofen das erste Mal in Betrieb genommen werden darf, wird ebenfalls die Absegnung durch einen Schornsteinfeger benötigt. Bei Missachtung dieser Regelung kommt im Zweifel die Versicherung nicht für Brandschäden auf.
Mit der kalten Jahreszeit kommen Schnee und Eis und damit Verkehrssicherungspflichten. Doch wer muss sich um die Schneeräumung und das Streuen der angrenzenden Gehwege kümmern? Nach den Satzungen der Städte und Gemeinden ist dafür der Anlieger, also der Immobilieneigentümer oder auch eine Eigentümergemeinschaft verantwortlich. "Kommen die Eigentümer diesen Pflichten nicht oder nicht sachgemäß nach, drohen Bußgelder. Es ist daher sinnvoll, sich umfassend über die vor Ort gelten-den Regeln zu informieren, insbesondere, wie die Zuständigkeitsbereiche von Kommunen und Anlieger abgegrenzt sind und auf welcher Breite die Wege gesichert sein müssen. Meist genügt es hierzu, sich mit den lokalen Satzungen zum Winterdienst oder zur Straßenreinigung vertraut zu machen", erläutert Jensch. Natürlich kann der Eigentümer die Streupflicht etwa bei einem Mehrfamilienhaus auch an einen Mieter übertragen. Er muss nur dafür sorgen, dass die Räumung der Wege dann auch wirklich erfolgt.
Grundsätzlich gilt, dass der Bürgersteig vor dem Haus, der Hauseingang und häufig auch der Weg zu den Mülltonnen verkehrssicher sein müssen. Die Pflicht zur Schneebeseitigung und zur Ausbringung von Granulat oder Sand besteht bei entsprechender Witterung in der Regel werktags zwischen 7 und 20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen zwischen 9 und 20 Uhr. Schneit es mehrfach am Tag oder bildet sich wiederholt Glatteis, bedeutet das, dass unter Umständen mehrmals dem Winterdienst nachgekommen werden muss. Sollte es andauernd und kontinuierlich schneien oder sich Eis bilden, darf mit den Streu- und Räumungsarbeiten gewartet werden, bis sich die Witterungsverhältnisse bessern. "Allerdings ist in einem solchen Fall Vorsicht geboten", mahnt Jensch. "Denn im Streitfall müssen die Anlieger das Gericht davon überzeugen, dass das Streuen oder Schneeschippen zum fraglichen Zeitpunkt vollkommen sinnlos war." In Mietshäusern ist es dem Eigentümer gestattet, die Sicherungspflicht auf die Bewohner zu übertragen. Das muss jedoch ausdrücklich im Mietvertrag festgelegt sein. Eine entsprechende Klausel in der Hausordnung ist nur wirksam, wenn der Mieter diese vor Vertragsabschluss einsehen konnte. Beauftragt ein Eigentümer einen professionellen Winterdienst, steht er als Auftraggeber in der Kontrollpflicht. Wurden Schneeräumung und Streuung nicht ordnungsgemäß ausgeführt, muss nachgebessert werden.
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