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Versicherte Gründe von Reiserücktrittsversicherungen

02.02.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Dr. Walter GmbH.

Wer eine Reiserücktrittsversicherung bucht, sollte sich nicht allein vom Preis leiten lassen. Wichtige Kriterien für die Bewertung von Reiserücktrittsversicherungen sind die versicherten Gründe für den Nichtantritt einer Reise.

So gehören bei den meisten Tarifen neben den klassischen Ereignissen wie Krankheit, Tod und Unfall auch Impfunverträglichkeit, Schwangerschaft, die unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses und das Nichtbestehen einer Prüfung in den Leistungskatalog. Auch die unerwartete Einberufung in den Wehr- oder Zivildienst und der plötzliche Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund betriebsbedingter Kündigung werden von den großen Reiseversicherungsgesellschaften als Rücktrittsgründe gewertet. Wenige Versicherer leisten auch, wenn eine Scheidungsklage eingereicht wird oder wenn die versicherte Person eine unerwartete gerichtliche Vorladung erhält.

Doch trotz solcher Begleitumstände, die eine geplante Reise verhindern können, bleibt Krankheit der Hauptrücktrittsgrund. Dabei achtet der Versicherer maßgeblich darauf, dass die Krankheit "unerwartet" aufgetreten ist. Chronische Leiden (z. B. Multiple Sklerose, Depressionen, Allergien, Rheuma), die phasenweise in ein akutes Stadium treten können, sind keine unerwartet schweren Erkrankungen. Die Verschlimmerung einer bereits bestehenden Krankheit ist nur schwer zu versichern. So beschäftigt der Begriff „unerwartet“ immer wieder die Gerichte. Wenn sich im Vorfeld einer gebuchten Reise abzeichnet, dass die Erkrankung zum Nichtantritt führen könnte, ist es ratsam, mit dem behandelnden Arzt zu sprechen und sich ggf. eine Reisetauglichkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.

Wer nach Vertragsabschluss plötzlich erkrankt und Zweifel an der Reisefähigkeit hegt, sollte sich mit dem Versicherer in Verbindung setzen und das Risiko einer erst spät stornierten Reise besprechen. Schließlich möchte der verhinderte Urlauber am Ende nicht auf einem Teil Stornogebühren sitzen bleiben.

Mit Hilfe des Vergleichsrechners auf der Website www.reiseversicherung.com erhält man einen ausführlichen Überblick über die Tarife der wichtigsten Anbieter von Reiserücktrittsversicherungen (ERV, Hanse Merkur, Mondial Assistance, URV und Würzburger/ TravelSecure). In der Auswahl-Liste befindet sich auch eine komprimierte Erläuterung zu den "Versicherten Gründen" der jeweiligen Police.
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