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Vergaberechtsnovelle – Rechtzeitige Umsetzung zum 18. April 2016

11.02.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft mbB.

Am 20. Januar 2016 hat das Bundeskabinett die Verordnung zur Reform des Vergaberechts beschlossen. Grundlage der Verordnung ist das Ende 2015 verabschiedete Vergaberechtsmodernisierungsgesetz. Damit erfolgt die Umsetzung der neuen EU-Vergaberichtlinien in deutsches Recht rechtzeitig zum 18. April 2016.

Was ist der Hintergrund der umfassenden Neuregelungen im Vergaberecht?

Der europäische Gesetzgeber hat im Frühjahr 2014 mit dem Paket zur Modernisierung des europäischen Vergaberechts ein umfassend überarbeitetes Regelwerk für die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen vorgelegt. Das Modernisierungspaket umfasst drei Richtlinien:

  • die Richtlinie über die öffentliche Auftragsvergabe (sog. Vergaberichtlinie; RL 2014/24/EU);
  • die Richtlinie über die Vergabe von Aufträgen in den Bereichen Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (sog. Sektorenrichtlinie; RL 2014/25/EU);
  • die Richtlinie über die Vergabe von Konzessionen (sog. Konzessionsrichtlinie; RL 2014/23/EU).
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Die Vergaberichtlinie und die Sektorenrichtlinie ersetzen die Alt-Regelungen RL 2004/18/EG und RL 2004/17/EG. Die Konzessionsrichtlinie wurde gänzlich neu verabschiedet und erfasst die Vergabe von Bau- und Dienstleistungskonzessionen.

Welche Regelungen betrifft die Verordnung zur Reform des Vergaberechts?

Die Verordnung zur Reform des Vergaberechts, die in Ergänzung der Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen am 20. Januar 2016 vom Kabinett beschlossen wurde, enthält die Neufassungen:

  • der Vergabeverordnung (VgV)
  • der Sektorenverordnung (SektVO)
  • der gänzlich neuen Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
  • der ebenfalls neuen Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) und
  • der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VsVgV).

Die VOB/A wurde in einem eigenen Verfahren neu gefasst und am 19. Januar 2016 im Bundeanzeiger veröffentlicht.

Wie sieht die Struktur des neuen Vergaberechts aus?

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Vergaberichtlinien in nationales Recht erfolgt eine umfassende Neustrukturierung der gesetzlichen Grundlagen. Der Gesetzgeber hat sich dazu entschlossen, die Vorgaben des Europäischen Gesetzgebers auf die Vorschriften des GWB, die VgV und die VOB/A aufzuteilen:

  • Die maßgeblichen gesetzlichen Vorgaben bleiben im Teil 4 des GWB geregelt, der überarbeitet und übersichtlicher strukturiert wird.
  • Die Vergabeverordnung (VgV) enthält die Regelungen zur „klassischen Auftragsvergabe“ durch öffentliche Auftraggeber. Die nun auch die Regelungen der ehemaligen VOF und VOL/A enthält.
  • Die Sektorenverordnung (SektVO) trifft Regelungen für Vergaben von Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung durch Sektorenauftraggeber.
  • Die VOB/A bleibt als eigene Verordnung erhalten und wurde an die neue Gesetzes- und Verordnungslage angepasst.
  • Neu erlassen wird die Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV), sie enthält umfassende Bestimmungen für Bau- und Dienstleistungskonzessionen.
  • Auf Grundlage der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) wird erstmals eine Statistik über die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen eingeführt.
  • Auch die Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit (VsVgV) wurde neugefasst und an die allgemeinen Neuregelungen angepasst.

Eine Übersicht gibt folgende Grafik:

© Graf von Westphalen 2016


 

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