20.03.2012 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Immowelt AG.
Unbedarft oder unwissend? 17 Prozent der Deutschen leben in einer schimmeligen Wohnung. Das belegt eine repräsentative Studie von immowelt.de, eines der führenden Immobilienportale. Die vom Schimmel ausgehende Gefahr verkennen allerdings viele: Jeder neunte Deutsche ist der Meinung, dass sich Schimmel gar nicht oder zumindest nur leicht auf die Gesundheit auswirkt – und irrt damit gewaltig. Die möglichen Folgen reichen von Übelkeit und Konzentrationsstörungen über Kopfschmerzen bis hin zu Asthma, Allergien und Schädigungen des Immunsystems. Da Schimmel häufig an dunklen, schwer einsehbaren Stellen gedeiht, dürfte die Dunkelziffer der von Schimmel betroffenen Haushalte allerdings deutlich über 17 Prozent liegen.
Vor allem bei Kindern führt Schimmel zu einem deutlich erhöhten Risiko, langfristig an den Atemwegen zu erkranken. Und obwohl Eltern sonst oft gut über potentielle Gesundheitsrisiken informiert sind, unterschätzen auch sie die von Schimmel ausgehende Gefahr. Mindestens 7 Prozent der deutschen Kinder unter 18 Jahren leben in einem Schimmelhaushalt.
Hauptursachen für Schimmelbildung in Wohnräumen sind hohe Luftfeuchtigkeit und falsches Lüften. Am häufigsten tritt der Schimmel im Badezimmer (55 Prozent) auf, wo durch Baden und Duschen oft hohe Luftfeuchtigkeit herrscht. Auch das Schlafzimmer (38 Prozent) gehört zu den häufig betroffen Räumen. Viele verzichten dort komplett aufs Heizen und begünstigen so unbewusst Schimmelbildung.
Schimmel in deutschen Haushalten:
Quelle: Immowelt AG
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?