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Taiwans Finanzministerium erstattet deutschen Unternehmen Umsatzsteuer

24.08.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Presseabteilung Taipeh Vertretung.

Wie das taiwanische Finanzministerium am 18. August 2010 bekannt gab, können deutsche Unternehmen, die in Taiwan Lieferungen und Dienstleistungen beziehen, rückwirkend ab 1. Juli 2010 ihre gezahlte Umsatzsteuer erstattet bekommen.

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In einem speziellen Vorsteuer-Vergütungsverfahren können die Unternehmen für Aufwendungen wie Messeteilnahme, Firmenbesuche, Übernachtungs- und Transportkosten einen Erstattungsantrag bei der taiwanischen Steuerbehörde stellen.

Das Finanzministerium hatte auf Initiative und Ver­mittlung der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland (offizielle Repräsentanz von Taiwan) das Umsatzsteuergesetz (Value-added and Non-value- added Business Tax Act) überarbeitet und damit die Gegenseitigkeit bei der Umsatzsteuerrückerstattung auf den Weg gebracht.

In der Folge hat das deutsche Bundesfinanzmin­isterium Taiwan auf die Liste der Drittstaaten gesetzt, mit denen im Rahmen des Vorsteuer-Vergütungs­verfahrens Gegenseitigkeit besteht. Damit können auch Unternehmen aus Taiwan, die Leistungen in Deutschland beziehen, ihre gezahlten Umsatzsteuern rückwirkend ab dem 1. Juli 2010 auf Antrag zurückerhalten.

Die Umsatzsteuerrückerstattung macht Taiwan für ein Engagement deutscher Unternehmen noch attraktiver und stärkt sein Standing als internationaler Messe­standort für Aussteller und Besucher aus Deutschland.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des taiwanischen Finanzministeriums (Stichwort: Exhibitors VAT Refund System): english.etax.nat.gov.tw

Quelle: Presseabteilung Taipeh Vertretung / openPR
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