23.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hays AG.
Dies ergab die empirische und interdisziplinär angelegte Studie, die der Personaldienstleister Hays und das Analyse- und Beratungsunternehmen PAC durchgeführt haben. Befragt wurden 303 Führungskräfte aus allen relevanten Fachbereichen in Unternehmen unterschiedlicher Größe.
Zwar verfügen über 80 % der befragten Unternehmen über eine Strategie, wie sie ihren Personalbedarf planen. Doch da die Fachbereiche von der Personalabteilung meist nicht (nur bei 13 % der Befragten) in die zentrale Strategieentwicklung eingebunden werden, entwickeln 30 % eine eigene Insellösung für ihren Personalbedarf und setzen diese operativ um. Daher sehen die befragten Manager den größten Verbesserungsbedarf darin, eine einheitliche Strategie für die Personalplanung zu etablieren, die in allen Bereichen verbindlich umgesetzt wird.
"Zwischen der Personalabteilung und den Fachbereichen wird noch zu wenig kommuniziert und nicht ausreichend vernetzt gehandelt. Hier ist die Unternehmensleitung gefordert, alle für die Personalplanung notwendigen Akteure an einen Tisch zu bringen. Nur so entsteht eine passende Strategie für den Personalbedarf", kommentiert Dirk Hahn, Vorstand der Hays AG, diese empirischen Ergebnisse.
Im Zuge der demografischen Entwicklung setzt die Mehrheit der Befragten (58 %) zuerst auf die Bindung ihrer bestehenden Mitarbeiter. Immerhin 42 % setzen daneben bzw. alternativ auf den Einsatz externer Spezialisten.
An der Studie "Personalbedarfsplanung und -beschaffung in Unternehmen" beteiligten sich 169 Fachbereichsleiter aus den Feldern IT, Forschung und Entwicklung, Finance sowie Produktion, die telefonisch befragt wurden. Zudem nahmen 79 Personal- und 55 Einkaufsleiter an der Online-Befragung teil, um die Sichtweisen aller an der Planung des Personalbedarfs beteiligten Bereiche zu spiegeln und zu vergleichen. Die kompletten Ergebnisse der Studie sind verfügbar unter: www.hays.de/studien.
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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