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Steuerliche Hindernisse für grenzüberschreitende Risikokapitalinvestitionen: Kommission leitet Konsultation ein

09.08.2012  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Europäische Kommission.

Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Konsultation eingeleitet, um praktische Beispiele für Probleme im Bereich der direkten Steuern zu sammeln, die auftreten, wenn Risikokapital grenzüberschreitend investiert wird.

Aufgrund von Inkohärenzen zwischen den Steuersystemen der 27 Mitgliedstaaten der EU können Risikokapitalfonds bei grenzüberschreitenden Investitionen mit Doppelbesteuerung sowie mit steuerrechtlicher Ungewissheit und verwaltungstechnischen Hindernissen konfrontiert sein. Diese Probleme könnten die volle Entfaltung des Risikokapitalmarkts in Europa behindern und dadurch die Finanzierung der innovativsten KMU (kleine und mittlere Unternehmen) in der Europäischen Union gefährden.

Algirdas Šemeta, für Steuern und Zollunion, Audit und Betrugsbekämpfung zuständiges Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte: „Risikokapital ist eine wesentliche Finanzierungsquelle für Unternehmen, insbesondere für innovative Start-up-KMU, die die Kosten der Entwicklung von Know-how tragen müssen. KMU sind das Rückgrat der Wirtschaft in der EU und tragen zur Schaffung von Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen bei. Daher müssen die Kommission und die Mitgliedstaaten gemeinsam Lösungen für steuerliche Hindernisse finden, die grenzüberschreitendem Risikokapital in der EU im Weg stehen.“

Durch die öffentliche Konsultation sollen konkrete Beispiele für Probleme mit direkten Steuern gefunden werden, und es soll beurteilt werden, ob diese Probleme Investoren und KMU in der EU Zusatzkosten verursachen. Die Kommission erhofft sich aus den bei der Konsultation eingehenden Beiträgen auch Anregungen dafür, wie die Probleme in der Praxis am besten angegangen werden können. Auf dieser Grundlage wird sie entscheiden können, ob auf EU-Ebene Maßnahmen erforderlich sind, und bis 2013 sachdienliche Lösungsvorschläge entwickeln. Die Kommission hat alle interessierten Kreise, d. h. die Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Unternehmensverbände, Steuerverwaltungen und Steuerfachleute, aufgefordert, ihre Ansichten zu diesem Thema bis zum 5. November 2012 mitzuteilen.

Beiträge sind bis zum 5. November 2012 an folgende Adresse zu richten: TAXUD-D2-Consultation@ec.europa.eu

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