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Sexueller Belästigung am Arbeitsplatz klar entgegentreten

11.02.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesverband der Personalmanager.

Konsequente Anwendung des Arbeitsrechts zur Ahndung sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ruft Unternehmen dazu auf, mit aller Härte gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen. Es sei absolut inakzeptabel, dass die Mehrheit der Frauen im Berufsleben bereits sexuellen Handlungen oder anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt war.

Die Vize-Präsidentin des Bundesverbands der Personalmanager (BPM), Dr. Ursula Schütze-Kreilkamp, erinnert daran, dass unerwünschte Annäherungen am Arbeitsplatz eine grobe Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten darstellen. „Es kann nicht sein, dass wir auf der einen Seite über Compliance-Vorschriften und gute Unternehmensführung reden und auf der anderen Seite sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz als Kavaliersdelikt abhaken“, so Schütze-Kreilkamp. Vor allem in männerdominierten Branchen müsse hier ein Umdenken einsetzen. Die BPM-Vizepräsidentin rät allen Betroffenen, sich unbedingt an die Personalabteilung des eigenen Unternehmens zu wenden, um die Kollegen in die Schranken zu weisen: „Dem Arbeitgeber stehen bereits zahlreiche Möglichkeiten offen, dieses Fehlverhalten zu ahnden. Je nach Schwere der Tat kann sogar eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung erfolgen.“

Im 21. Jahrhundert dürfe die Würde der Beschäftigten nicht mehr durch Altherrenwitze verletzt werden. Es gilt, die Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitsrechts auszuschöpfen, umso einen kulturellen Wandel zu befördern.

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