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Psychische Belastungen: Mitarbeiter bei Verbesserungen aktiv einbeziehen

26.02.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: TÜV Rheinland.

Seit 2013 sind Unternehmen laut Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zu erstellen. Aktuell wird diese jedoch nur von einem Fünftel der Arbeitgeber umgesetzt. Bei der Gefährdungsbeurteilung geht es um die Bedingungen am Arbeitsplatz.

Wie groß ist der Zeitdruck, unter dem die Beschäftigten arbeiten? Sind die Mitarbeiter auch nach Feierabend und im Urlaub erreichbar? Wie viel Rückhalt geben Vorgesetzte? Wie werden Mitarbeiter bei Neuerungen oder Umstrukturierungen eingebunden? Wie sieht es mit der Wertschätzung der Mitarbeiter aus?

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Professioneller Umgang mit psychischen Belastungen von Mitarbeitern
✔ Erkennen, erfassen und verringern – Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter erhalten
  • Brennpunkte und Belastungen erkennen
  • Ursachen bekämpfen
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Verringerung psychischer Belastungen
  • Umsetzung des gesunden Betriebs

„Viele Unternehmen scheuen vor diesen sensiblen Fragen zurück“, berichtet Iris Dohmen, Betriebspsychologin bei TÜV Rheinland, aus ihrer Erfahrung. Dabei sorgt eine gesunde Psyche im Job für höhere Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter, weniger Krankenstand und eine geringere Fluktuation. Die Expertin betont: „Niemand wird bei der Überprüfung der Arbeitsbedingungen an den Pranger gestellt.“

Die Chefin ist Vorbild

Die Experten von TÜV Rheinland beraten Unternehmen zunächst zur Vorgehensweise und Methode der Gefährdungsbeurteilung. „Hier sollten sich Unternehmensleitung, Personalverantwortliche und gegebenenfalls der Betriebsrat auf ein Konzept verständigen, bei dem auch den Mitarbeitern eine aktive Rolle zukommt. Sie haben in der Regel gute Verbesserungsvorschläge. Zudem erhöht das die Bereitschaft der Beschäftigten, die am Ende beschlossenen Maßnahmen auch umzusetzen.“ Den Vorgesetzten muss bewusst sein, dass sie eine hohe Vorbildfunktion haben. Setzen sie beispielsweise Leitlinien für die Trennung von Beruf und Privatleben um, folgen auch die Mitarbeiter dem guten Beispiel. „Wir bezeichnen das als gesundes Führen“, so Iris Dohmen.

Kontrolle durch Gewerbeaufsicht

Wichtig ist auch die Ergebniskontrolle. Die zuständige Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse überprüft nämlich auch, ob die getroffenen Maßnahmen im Arbeitsalltag tatsächlich zu einer Reduzierung psychischer Belastungen führen. Viele Unternehmen nutzen die Ergebnisse und vereinbaren Ziele aus der Gefährdungsbeurteilung als Startpunkt für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement. Sie erhalten und fördern somit langfristig die Gesundheit ihrer Beschäftigten.

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