28.02.2017 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..
Mieterstromprojekte sind ein wichtiger Baustein für eine erfolgreiche Energiewende im Wohngebäudebereich", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, heute anlässlich eines Gesprächs mit Parlamentariern im Deutschen Bundestag.
Eine aktuelle Studie des Bundeswirtschaftsministeriums unterstreicht diese Ansicht. Sie kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass bis zu 3,8 Millionen Wohnungen mit Mieterstrom versorgt werden können. "Klar ist aber auch: Um dies zu erreichen müssen Hemmnisse beseitigt und die zielgenaue Förderung ausgebaut werden", so der GdW-Chef. Gedaschko appellierte eindringlich an die Politik, diese dringend notwendige Förderung noch in dieser Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. "Sollte dafür eine erneute Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) notwendig sein, muss diese sofort zusammen mit einer fertigen Mieterstromverordnung auf den Weg gebracht werden", so Gedaschko. "Wir haben hier keine Zeit mehr zu verlieren."
Darüber hinaus fordert die Wohnungswirtschaft, endlich ein entscheidendes Hemmnis für Mieterstromprojekte aus dem Weg zu räumen. Wohnungsunternehmen, die Strom aus erneuerbaren Energien wie Photovoltaik oder aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) lokal erzeugen wollen, werden gravierend steuerlich benachteiligt. Sobald sie den erzeugten Strom ins allgemeine Netz einspeisen oder den Mietern zur Verfügung stellen, wird die eigentlich gewerbesteuerbefreite Vermietungstätigkeit gewerbesteuerpflichtig. "Wohnungsunternehmen, die Strom erzeugen, zahlen für das damit verbundene Geschäft wie jeder andere auch die Gewerbesteuer. Aber warum sollte ihr Vermietungsgeschäft dadurch benachteiligt werden? Das macht keinen Sinn, ist ungerecht und muss daher dringend im Gewerbesteuergesetz korrigiert werden“, forderte der GdW-Chef. "Das ist im Übrigen vollkommen steuerneutral."
Der GdW hatte bereits im Oktober 2016 einen Vorschlag für eine Ausgestaltung einer Mieterstromverordnung auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung im aktuellen EEG vorgelegt. Die im EEG derzeit vorgesehene Regelung zur Förderung von Mieterstrommodellen zielt auf eine Gleichstellung mit Eigenerzeugung ab. Größere Eigenerzeugungsanlagen erhalten eine Verringerung der EEG-Umlage um 60 Prozent. Bei aktuell 6,88 Cent pro Kilowattstunde sinkt diese also um 4,13 Cent pro Kilowattstunde. Diese Förderhöhe sollte erst einmal umgesetzt werden. Mit einem Verweis auf weiteren Untersuchungsbedarf könnte man eine Mieterstromförderung auch unendlich verzögern.
Zur Studie des Bundeswirtschaftsministeriums »
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