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Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes

09.09.2015  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

Mieterstrommodellen droht das Aus

Der dezentralen Stromerzeugung für Mieter in den Wohnquartieren droht das Aus. Davor warnt der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW in einer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) für ein neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Der Gesetzentwurf sieht vor, nur noch die Einspeisung ins allgemeine Stromnetz sowie den Eigenverbrauch von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplung für stromintensive Unternehmen und Kleinstverbraucher zu unterstützen. Genau die Förderung, die Mieterstrom ermöglicht, soll eingestellt werden.

Bei Mieterstromprojekten nutzt im Gegensatz zu Eigenstromprojekten nicht der Betreiber der KWK-Anlage den Strom, sondern der Mieter. Seit der KWKG-Novelle im Jahr 2009 erhält der Mieterstrom die für alle einheitliche KWK-Zulage von 5,41 Ct/kWh bis 50 kW elektrisch und darüber 4 Ct/kWh sowie über 250 kWel 2,4 Ct/kWh. Das BMWi schlägt nun vor, diese Zulage deutlich zu kürzen und bei größeren Anlagen – wie sie für die Bereitstellung von Strom für ein Wohnquartier nötig sind – ganz zu streichen.

"Damit werden Mieterstromprojekte der Wohnungswirtschaft sowie der Contractoren und Stadtwerke bis auf wenige Ausnahmen bald nicht mehr wirtschaftlich darstellbar sein und es wird praktisch keine neuen Projekte mehr geben", erklärte GdW-Präsident Axel Gedaschko. "Diese drastische Besserstellung von Großverbrauchern und Eigenheimbesitzern im Vergleich zu Mietern ist nicht zu rechtfertigen. Auch Mieter müssen an den Vorteilen der Energiewende teilhaben können, sonst leidet auf kurz oder lang die Akzeptanz", so Gedaschko.

Studien beweisen, dass das Potenzial für Kraft-Wärme-Kopplung in Wohngebäuden ein wichtiger Bestandteil der Energiewende ist. "Dass die Förderung des Mieterstroms nun komplett eingestellt werden soll, ist paradox", so Gedaschko. Entsprechend des Koalitionsvertrages hatte die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode vor, das Quartier als wichtige Handlungsebene für die dezentrale Strom- und Wärmeerzeugung zu stärken. Nun soll das Gegenteil passieren. "Wir fordern hier ein zügiges Umdenken", erklärte der GdW-Chef.

Hintergrund:

Was ist Kraft-Wärme-Kopplung?

Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von mechanischer Energie, die in der Regel unmittelbar in elektrischen Strom umgewandelt wird, und nutzbarer Wärme für Heizzwecke oder für Produktionsprozesse in einem gemeinsamen thermodynamischen Prozess, üblicherweise in einem Heizkraftwerk. Zunehmend an Bedeutung gewinnen kleinere KWK-Anlagen für die Versorgung von Gewerbebetrieben und Wohngebieten, bzw. einzelner Mehr- und sogar Einfamilienhäuser, sogenannte Blockheizkraftwerke (BHKW). Vorteil der KWK ist der verringerte Brennstoffbedarf für die Strom- und Wärmebereitstellung, wodurch die Schadstoffemissionen stark reduziert werden. Die Förderung durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll den Ausbau beschleunigen.

Was ist Mieterstrom?

Mieterstrom ist Strom, der durch Kraft-Wärme-Kopplung in den Wohnquartieren erzeugt und nicht ins allgemeine Stromnetz eingespeist, sondern direkt von den Mietern genutzt wird. Der Unterschied zum begünstigten Eigenstrom ist aber, dass der Betreiber der Strom erzeugenden Anlage (z.B. des Blockheizkraftwerkes BHKW) nicht der Stromverbraucher ist (zwei juristische Personen). Bei Mieterstrommodellen wird der Strom von Gebäudebesitzer (z.B. einem Wohnungsunternehmen) erzeugt und den Mietern zum Verbrauch zur Verfügung gestellt.

Der Strom bleibt vor Ort und entlastet das Netz. Die entstandene Wärme wird beispielsweise zur Warmwasserversorgung genutzt, das spart CO2. In bestehenden Modellen wird Mieterstrom als Paket aus BHKW und anderem Strom durch Kooperationspartner zur Verfügung gestellt. Eine vollständige Abdeckung des Strombedarfs aus den Quartiers-BHKWs ist nicht möglich, sonst könnte nur ein Teil der anfallenden Wärme genutzt werden. Auch sind die Möglichkeiten zum Einsatz von BHKWs begrenzt. Die Streichung der Förderung für Strom, der nicht in ein allgemeines Netz gespeist wird, begründet das BMWi damit, dass die Eigenversorgung auch ohne Förderung wirtschaftlich ist.

Da Mieterstrom aber kein Eigenstrom ist, ist die volle EEG-Umlage zu zahlen. Entsolidarisierend ist Mieterstrom daher nicht. Ein wirtschaftlicher Betrieb ist derzeit allerdings nur mit einer Zulage aus dem KWKG möglich.


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