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Nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen an der A 73

23.03.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Dorothee Bär, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, hat am 22. März den feierlichen ersten Spatenstich für nachträgliche Lärmschutzmaßnahmen bei Forchheim an der A 73 gesetzt.

Der Bund investiert insgesamt 43 Millionen Euro. Bär: „Mit den Maßnahmen an der A 73 wird die Lärmbelastung der Bürgerinnen und Bürger spürbar reduziert. Damit verbessern sich die Lebensqualität in Forchheim und die Attraktivität der Region.“

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Die Maßnahmen bei Forchheim umfassen eine 3,5 Kilometer lange Lärmschutzwand auf der Ostseite der A 73 und eine 1,7 Kilometer lange Lärmschutzwand auf der Westseite. Zudem wird ein lärmmindernder Fahrbahnbelag auf einer Gesamtlänge von 2,4 Kilometern aufgetragen. Im Zuge der Bauarbeiten werden auch Brückenbauwerke und Entwässerungsanlagen erneuert.

Der vorhandene Lärmschutz an der A 73 bei Forchheim kann nachträglich verbessert werden, da die Baugenehmigung für die Strecke nach 1974 erfolgte und die damalige Verkehrsprognose zu niedrig angesetzt war. Der Bau des Abschnitts Forchheim-Nord bis Forchheim-Süd an der A 73 wurde 1975 genehmigt und 1980 für den Verkehr freigegeben. Die Verkehrsbelastung hat sich gegenüber den prognostizierten Zahlen von rund 13.600 Kfz/Tag auf inzwischen rund 48.000 Kfz/Tag gesteigert und damit mehr als verdreifacht.

 

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