16.11.2017 — Nadine Lannte. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Wir freuen uns sehr auf die heutige Ankunft von Frau Schmidt, unserer frisch gebackenen Abteilungsleiterin.
Sollte sich solch ein Satz in Ihre E-Mails einschleichen, sollten Sie sich nicht wundern, mit Hannibal Lecter verglichen zu werden. Denn auch wenn Frau Schmidt nach ihrer Beförderung vielleicht eine frischgebackene Abteilungsleiterin ist, ist sie noch lange nicht frisch gebacken. Denn dann würde die Dame wohl auf einem Silbertablett im Büro serviert werden – frisch aus dem Ofen.
Ähnlich verhält es sich mit dem Ausdruck kaltstellen bzw. kalt stellen. Auch hier kann der Mut zur Lücke zu einer ungewollten Bedeutungsverschiebung führen. Denn ein kaltgestellter Mitarbeiter hat zwar seinen Job verloren, ist aber immerhin besser dran als der kalt gestellte Mitarbeiter. Den Letzteren findet man wahrscheinlich eher im Kühlschrank – und nicht nur auf Jobsuche.
Der Unterschied liegt darin, dass bei der Getrenntschreibung von Ausdrücken wie »kalt stellen« und »frisch gebacken« nur die wortwörtliche Deutung möglich ist. Werden diese zusammengeschrieben, sind sowohl die wortwörtliche als auch die übertragene (idiomatisierte) Deutung möglich. Wobei die Zusammenschreibung meist auf die übertragene Bedeutung des Ausdrucks hinweist.
Getrennt: Wortwörtliche Bedeutung |
Zusammen: Übertragene Bedeutung |
Es gibt frisch gebackene Brötchen. → Die Brötchen wurden gerade erst gebacken. |
Die frischgebackene Abteilungsleiterin. → Die Kollegin ist kürzlich befördert worden. |
Der Nachtisch wurde kalt gestellt. → Er wird an einem kühlen Ort gelagert. |
Mein Kollege wurde kaltgestellt. → Diesem Mitarbeiter wurde gekündigt. |
Das muss ich groß schreiben. → Nur richtig, wenn es darum geht, das Geschriebene möglichst groß und gut lesbar zu gestalten. Beispiel: Das muss ich groß schreiben, sonst kann Oma das nicht lesen. |
Nomen muss ich großschreiben. → Mit der Größe des Textes hat das nichts zu tun. |
Bei der Präsentation solltest du frei sprechen. → Die Rede sollte wirklich frei (also ohne Ablesen) vorgetragen werden. |
Die Richterin sollte ihn freisprechen. → Der Angeklagt wird wohl nicht verurteilt. |
Das haben wir zusammen geschrieben. → Den Text für die Grußkarte haben wir uns gemeinsam überlegt. |
Das haben wir zusammengeschrieben. → Wir haben »frischgebackene Abteilungsleiterin« zusammengeschrieben, weil wir keine Kannibalen sind. |
Die Moral der Getrennt- und Zusammenschreibung: Der Mut zur Lücke ist nur dort angemessen, wo wirklich die wortwörtliche Bedeutung des Ausdrucks gemeint ist. Wird ein Ausdruck im übertragenen Sinne benutzt, ist Zusammenschreibung Pflicht!
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