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"Mitbestimmen. Betriebsrat wirkt!": DGB startet Kampagne zur Betriebsratswahl

24.01.2022  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund.

Am 19. Januar 1972 trat das novellierte Betriebsverfassungsgesetz in Kraft, mit dem die Rechte der Beschäftigten in den Betrieben deutlich verbessert wurden. Zu diesem Anlass startet der Deutsche Gewerkschaftsbund jetzt seine Kampagne zu den Betriebsratswahlen.

Sie findet bundesweit von März bis Ende Mai dieses Jahres statt.

Der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann sagte am Dienstag in Berlin: "Nach 50 Jahren ist es an der Zeit für eine erneute umfassende Reform der Betriebsverfassung. Damit Betriebsräte auch weiterhin gute Arbeit gestalten können, brauchen wir einen echten Wandel hin zu mehr Demokratie und Mitsprache in den Betrieben."

Erste gute Ansätze, wie das digitale Zugangsrecht und die Einstufung der Behinderung von Betriebsratswahlen und Betriebsratsarbeit als Offizialdelikte, seien bereits im Koalitionsvertrag vereinbart, aber vieles fehle noch: "Betriebsräte müssen noch mehr mitentscheiden können – vor allem auch mit Blick auf die anstehende Transformation hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft", so Hoffmann. Das betreffe insbesondere Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung, Personalplanung, digitalen Arbeitsformen und Weiterbildung.

Auch reiche es nicht aus, das Betriebsrätemodernisierungsgesetz lediglich zu evaluieren – notwendig sei auch hier eine umfassende Überarbeitung. "Um die Arbeitswelt künftig mitzugestalten, brauchen wir viele selbstbewusste Betriebsräte", so der DGB-Vorsitzende. "Sie sorgen für mehr Demokratie in den Betrieben und ermöglichen es den Beschäftigten, bei wichtigen Entscheidungen mitzubestimmen. Deswegen ermutigen wir alle, sich an der Wahl zu beteiligen."

Die Betriebsratswahlen finden zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2022 in rund 28.000 Betrieben statt. Alle Beschäftigten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, dürfen an der Wahl teilnehmen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Auch Leiharbeiter*innen sind wahlberechtigt, wenn sie mindestens drei Monate im Einsatzbetrieb arbeiten.

Bild: ilkercelik (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)

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