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Mehr Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen - Für starke Familien und gegen Kinderarmut

21.01.2019  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Die Bundesregierung hat den Entwurf des Starke-Familien-Gesetzes beschlossen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil brachten gemeinsam den Entwurf zur Unterstützung von Familien mit kleinen Einkommen und für bessere Teilhabechancen von Kindern auf den Weg: Der Kinderzuschlag wird neu gestaltet, zugleich werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche verbessert.

Bundesfamilienministerin Giffey betont: „Wir investieren mit dem Starke-Familien-Gesetz in die Zukunft, weil wir Familien stärken und etwas gegen Kinderarmut tun. Das heute vom Kabinett im Entwurf beschlossene Gesetz wird das Leben von Familien mit Kindern spürbar verbessern, in denen das Geld trotz Arbeit knapp ist. Wir erhöhen damit den Zuschlag zum Kindergeld und machen ihn leichter zugänglich. Für 2 Millionen Kinder in Deutschland wird künftig ein Anspruch auf Kinderzuschlag bestehen. Und: Wer den Kinderzuschlag dann bezieht, wird überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit und kann Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen. Das bedeutet, dass deutlich mehr im Portemonnaie der Familien bleibt und Arbeit sich lohnt. Der beste Schutz vor Kinderarmut ist, wenn Eltern arbeiten und die Familie davon leben kann. Das wollen wir unterstützen.“

Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die zwar eigenes Einkommen erarbeiten, aber trotzdem finanziell kaum über die Runden kommen. Die Leistung sorgt dafür, dass diese Familien nicht wegen ihrer Kinder auf das SGB II angewiesen sind, und honoriert die Erwerbstätigkeit der Eltern. Sie ist eine verlässliche Unterstützung für Familien mit kleinen Einkommen, die wie ein Zuschlag zum Kindergeld wirkt.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessern wir die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und schaffen somit konkrete Lösungen für den Alltag der Eltern und ihrer Kinder: Wir erhöhen im kommenden Schuljahr das Schulstarterpaket auf 150 Euro pro Schuljahr und befreien Familien von den Eigenanteilen für das gemeinschaftliche Mittagessen und der Schülerbeförderung. Darüber hinaus übernehmen wir die Kosten für Schülerfahrkarten des öffentlichen Nahverkehrs. Und: Nachhilfeunterricht kann zukünftig auch dann genutzt werden, bevor die Versetzung gefährdet ist. Mir ist wichtig, dass alle Kinder die gleichen Chancen haben: Leistung und Talent sollen über ihre Zukunft entscheiden, nicht die soziale Herkunft.“

Neugestaltung Kinderzuschlag in zwei Schritten:

Zum 1. Juli 2019 wird der Kinderzuschlag auf 185 Euro pro Kind und Monat erhöht. Damit wird das durchschnittliche Existenzminimum eines jeden Kindes gesichert – zusammen mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Außerdem sorgt die Neuregelung dafür, dass Einkommen des Kindes wie z.B. Unterhalt den Kinderzuschlag nicht mehr so stark wie bisher mindert. Damit wird der Kinderzuschlag für Alleinerziehende geöffnet; rund 100.000 Kinder in alleinerziehenden Familien werden davon profitieren. Damit die Leistung dort ankommt, wo sie gebraucht wird, wird der Antragsaufwand für Familien deutlich einfacher: Der Zuschlag wird in Zukunft für sechs Monate gewährt und nicht mehr rückwirkend überprüft.

Zum 1.1.2020 entfällt die obere Einkommensgrenze (bisherige „Abbruchkante“) und eigenes Einkommen der Eltern mindert die Leistung nur noch zu 45 Prozent. Die Leistung fällt nicht mehr abrupt weg, sondern läuft langsam aus, so dass mehr Geld bei den Familien bleibt, wenn Eltern etwas mehr verdienen. Wer mehr arbeitet, soll auch mehr behalten können – damit sich Erwerbstätigkeit lohnt.

Künftig können auch Familien den Kinderzuschlag erhalten, die keine ergänzenden SGB II-Leistungen beziehen, obwohl sie ihnen zustehen – Stichwort: verdeckte Armut. Sie können Kinderzuschlag und Wohngeld erhalten, wenn sie nur knapp – bis zu 100 Euro - unter dem SGB II Anspruch liegen. Damit wird auch diesen Kindern die dringend benötigte Unterstützung gesichert.

Durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags erhalten rund 1,2 Millionen mehr Kinder erstmalig einen Anspruch auf zusätzliche Unterstützung zum Kindergeld. Mit dem Kinderzuschlag haben sie auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe sowie auf eine beitragsfreie Kita-Zeit durch das Gute-KiTa-Gesetz.

Ob eine Familie Kinderzuschlag erhält, ist vom Einzelfall abhängig. Es kommt insbesondere an auf die Anzahl der Kinder, deren Alter und die Wohnkosten. Bei einem Bruttoeinkommen im Haushalt von 1200 – 2200 Euro bei Alleinerziehenden mit einem Kind, 1600 – 3400 Euro bei Paarfamilien mit zwei Kindern und 1300 – 4000 Euro bei Paarfamilien mit drei Kindern ist es wahrscheinlich, dass Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.

Verbesserungen bei Bildung und Teilhabe:

Mit dem Starke-Familien-Gesetz werden auch die Leistungen für Bildung und Teilhabe verbessert und deutlich vereinfacht. So wird das Schulstarterpaket von 100 auf 150 Euro im Jahr erhöht. Jedes Schulkind soll gut ausgestattet in das neue Schuljahr starten können. Weiterhin entfallen die Eigenanteile der Eltern für das warme Mittagessen in Kita und Schule sowie für die Schülerbeförderung.

Alle anspruchsberechtigten Kinder bekommen ein kostenfreies gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita und Kindertagespflege, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein kostenloses ÖPNV-Ticket. Auch die Lernförderung wird verbessert, indem es sie auch für Schülerinnen und Schüler gibt, die nicht unmittelbar versetzungsgefährdet sind.

Vom Starke-Familien-Gesetz können insgesamt vier Millionen Kinder profitieren, davon allein zwei Millionen vom Kinderzuschlag. Es unterstützt Familien mit kleinen Einkommen verlässlich und sichert ihren Kindern bessere Chancen auf eine gute Entwicklung. Diese Investition zahlt sich aus, denn starke Familien halten unsere Gesellschaft zusammen.

Die Verbesserungen beim Kinderzuschlag sollen in zwei Schritten zum 1.7.2019 und 1.1.2020 in Kraft treten, die Neuerungen beim Bildungs- und Teilhabepaket zum 1.8.2019.





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