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Mediation bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

05.06.2013  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Taylor Wessing Deutschland.

Was ist Mediation, wie läuft ein Mediationsverfahren ab - und wie kann Mediation bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat sinnvoll eingesetzt werden?

I. Was ist Mediation?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem die Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konfliktes anstreben, § 1 Abs. 1 MediationsG. Mediation ist also ein freiwilliges Verfahren. Der Mediator ist dabei eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis. Der Mediator fördert auf dieser Basis die Kommunikation der Parteien und gewährleistet, dass die Parteien in angemessener und fairer Weise in die Mediation eingebunden werden. Die Mediation ist losgelöst vom Streitgegenstand. Sie ist nicht auf die Klärung konkreter Einzelfälle beschränkt, sondern sie kann eine verfahrene Situation umfassend lösen. Der Schlichtungsgegenstand wird nicht durch das Gesetz, sondern allein durch die Parteien bestimmt.

II. Ablauf einer Mediation

Ein Mediationsverfahren läuft grundsätzlich in fünf Phasen ab. Es beginnt mit der sog. Eröffnungsphase (Phase 1), in der der Mediator den Parteien den Ablauf der Mediation erläutert und die wesentlichen Prinzipien einer Mediation darlegt. Danach schildern die Parteien in einer Phase der Bestandsaufnahme jeweils den Sachverhalt aus ihrer Sicht (Phase 2) und erarbeiten daraus Themen, die einer Lösung bedürfen. Daran schließt sich die dritte und wichtigste Phase der Mediation an, in der eine umfassende Erforschung der Konfliktursachen und Interessen erfolgt. Es geht darum herauszuarbeiten, was den Parteien für eine in der Zukunft bestandsfähige Lösung zentral und wichtig ist. In der Phase 4 erfolgt dann die Erarbeitung von Lösungsoptionen durch die Medianten. In der Abschlussphase (Phase 5) kommt es idealerweise zum Abschluss einer bindenden Vereinbarung.

III. Mediation bei Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat

Trotz des in der Betriebsverfassung normierten Grundsatzes der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kommt es in der Praxis häufig zu Problemen und Streitigkeiten zwischen den Betriebsparteien.

Während Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer häufig zu einer Beendigung des Anstellungsverhältnisses führen, sitzen Arbeitgeber und Betriebsrat auch bei andauernden Konflikten weiter in einem Boot. Gesetzlich ist bei Konflikten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber neben dem gerichtlichen Beschlussverfahren das betriebsverfassungsrechtliche Einigungsstellenverfahren als Konfliktlösungsinstrument vorgesehen. Diese Instrumente sind aber eher dazu geeignet, punktuelle Streitigkeiten zu lösen. Insbesondere wenn das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat stark angespannt oder gar zerrüttet ist oder sich Beschluss- und Einigungsstellenverfahren bei geringstem Anlass häufen, spricht viel dafür, ein Mediationsverfahren durchzuführen, um den eigentlichen Konflikt zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zu lösen. Dies ist auch ökonomisch sinnvoll, da durch die Konfliktlösung weitere Auseinandersetzungen zwischen den Betriebsparteien vermieden werden und somit durch eine Mediation Zeit und Geld gespart werden kann.

Voraussetzung für ein Mediationsverfahren ist, dass sich beide Betriebsparteien zu einem Mediationsverfahren freiwillig entschließen.

Die Medianten müssen sich auch selbst darauf einigen, wer Mediator ist. Anders als bei einem Einigungsstellenverfahren, wo das Gericht im Falle der Nichteinigung einen Einigungsstellenvorsitzenden einsetzt, liegt hier die Verantwortung ganz bei den Parteien. Auch der Einsatz von zwei Mediatoren, also einer Co-Mediation, kann gerade bei einer Mediation zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer sinnvoll sein, damit sich die Parteien besser einigen können, wer die Mediatoren sein sollen.

IV. Fazit und Praxistipp

Mediation kann unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat einvernehmlich, umfassend und nachhaltig lösen.

Während bei einem Einigungsstellenverfahren die Verhandlungen immer unter dem Druck stehen, dass im Streitfalle die Stimme des Einigungsstellenvorsitzenden den Ausschlag für das Ergebnis der Einigungsstelle gibt, liegt der Vorteil der Mediation darin, dass die Parteien eigenverantwortlich „ihre“ Lösung finden.

Es liegt in der Natur der Sache, dass eine solche Lösung nicht nur belastbarer ist, sondern auch eine größere Akzeptanz besitzt. Mediation entspricht so dem Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Das spart Zeit und Geld. Und es dient dem Betriebsfrieden und dem Funktionieren des Unternehmens. Es empfiehlt sich, dieses zeitgemäße Instrument der alternativen Konfliktlösung ernsthaft im Blick zu haben, wenn es um Konflikte zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat geht.


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