07.05.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Wirtschaftsprüferkammer.
Präsident Claus C. Securs sagte: „Die Berichte bezeugen die Funktionsfähigkeit der beruflichen Selbstverwaltung. Die Berufsaufsicht, die Qualitätskontrolle und das Examen sind effektiv und qualitativ hochwertig. Die Letztverantwortung der Abschlussprüferaufsichtskommission in der Berufsaufsicht und der Qualitätskontrolle stellen die notwendige Neutralität der Verfahren sicher. Gleiches gilt für das Wirtschaftsprüfungsexamen, in dem die Wirtschaftsprüferkammer die Organisation stellt, in den Entscheidungsgremien aber nur in der Minderheit mitwirkt. Auch die EU-Kommission muss zur Kenntnis nehmen, dass die Aufsicht über Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer in Deutschland in jeder Hinsicht funktioniert.“
Der Bericht zur Berufsaufsicht (
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Bei den abgeschlossenen Verfahren hat sich das konsequente Durchgreifen der Wirtschaftsprüferkammer vor allem im Bereich des Durchführens von Pflichtprüfungen ohne vorgeschriebene Bescheinigung der Teilnahme an der Qualitätskontrolle oder Ausnahmegenehmigung bemerkbar gemacht. Wie bereits im Vorjahr ging die Zahl der in diesem Bereich zu sanktionierenden Verstöße deutlich zurück.
Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle (
Nach dem Bericht der Prüfungsstelle für das Wirtschaftsprüfungsexamen (www.wpk.de/examen/berichte.asp) waren zu den Prüfungen im Wirtschaftsprüfungsexamen 2012 insgesamt 828 Kandidaten zugelassen worden, von denen 785 teilgenommen haben. Im Vergleich zum Vorjahr sind 108 (11,5 Prozent) Kandidaten weniger zu den Prüfungen zugelassen gewesen. Die Zahl der Kandidaten, die 2012 an den Prüfungen teilgenommen haben, ist um 101 (11,4 Prozent) zurückgegangen. 60,4 Prozent der Teilnehmer haben bestanden, 19,1 Prozent haben die Ergänzungsprüfung erreicht; das heißt, sie können Teile der Prüfung wiederholen, ohne dass dies als neuer Prüfungsversuch gilt.
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