16.02.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesverband freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V..
Demnach haben sie sich in den vergangenen sechs Jahren mehr als verdoppelt: 2010 hatten die Länder noch 5,3 Milliarden Euro durch die Grunderwerbsteuer eingenommen.
Die Steuer, die bei jedem einzelnen Immobilienkauf im Neubau oder Bestand anfällt, wird seit der Föderalismusreform 2006 durch die einzelnen Bundesländer festgelegt. Seitdem wurde sie von den Ländern insgesamt 26 mal erhöht. Dazu BFW-Präsident Andreas Ibel: „Angesichts des riesigen Mangels an bezahlbarem Wohnraum kann es nicht sein, dass Länder und Kommunen versuchen, über immer höhere Grunderwerbsteuern ihre Haushaltslöcher zu schließen. Gemeinsam mit Bundesbauministerin Dr. Barbara Hendricks haben wir bereits im Abschlussbericht des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen gewarnt: Die ständig steigenden Grunderwerbsteuern machen das Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger immer teurer. Das muss ein Ende haben!“
Neben der Grunderwerbsteuer müssen Immobilienkäufer Notarkosten von zwei Prozent und Maklergebühren von bis zu 7,14 Prozent zahlen. Bei einem Höchstsatz von 6,5 Prozent, der in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und ab 2017 auch in Thüringen gilt, fallen damit rund 15,6 Prozent der Kaufkosten zusätzlich an Erwerbsnebenkosten an. Bei einem 400.000-Euro-Objekt entspricht diese einer Summe von 62.560 Euro.
„Die Schmerzgrenze für immer mehr Immobilienkäufer ist damit erreicht“, so Ibel. „Mit dem Steuerwettlauf um die höchste Grunderwerbsteuer erschweren die Länder den Erwerb von Wohneigentum und die Bildung einer Altersvorsorge. Das Ziel der Bundesregierung, die Eigentumsquote in Deutschland zu erhöhen, wird damit konterkariert.“
Ibel verweist auf eine Sonderregelung des Länderfinanzausgleichs: Demnach stehen Mehreinnahmen aus der Erhöhung der Grunderwerbsteuer dem betreffenden Bundesland zu und müssen nicht mit anderen Ländern geteilt werden. „Die Regelung fördert den Wettlauf um immer höhere Grunderwerbsteuern“, so Ibel. „Damit stellt sich der Staat bei seinem Ziel, mehr bezahlbaren Wohnungsneubau zu ermöglichen, selbst ein Bein. Die Zeche dafür zahlen Käufer und Mieter.“
Die Grunderwerbsteuer (GrESt) fällt beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Sie wird auf Grundlage des Grunderwerbsteuergesetzes erhoben und steht den Bundesländern zu, die diese an die Kommunen weiterreichen können. Die Bundesländer haben zudem die Befugnis zur Bestimmung des Grunderwerbsteuersatzes. Fast alle Bundesländer haben die Grunderwerbsteuer in den letzten Jahren erhöht. Der herkömmliche Satz von 3,5 Prozent gilt nur noch in Bayern und Sachsen. Aktuell liegt die Grunderwerbsteuer in Hamburg bei 4 Prozent und in Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz sowie Sachsen-Anhalt bei 5 Prozent. In Berlin fallen 6 Prozent an; in Saarland, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und ab 2017 in Thüringen der Spitzensatz von 6,5 Prozent.
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