07.05.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Stiftung Lesen.
„Micky Maus“ oder „GEOlino“ im Unterricht lesen? Klar – und zwar nicht heimlich unter dem Tisch, sondern als Teil des Schulunterrichts und mit kritischem Blick. Nach den Osterferien erhalten rund 16.700 Klassen im Rahmen des Leseförderungsprojekts „Zeitschriften in die Schulen“ einen Monat lang ein kostenloses Zeitschriften-Paket – in diesem Jahr nehmen erstmals auch Grundschulen teil. Mit dabei sind Wirtschafts-, Politik- und Wissenschaftsmagazine, Illustrierte sowie Jugend- und Sportzeitschriften samt methodisch-didaktischer Anregungen für den Einsatz im Unterricht. Die besondere Stärke des Projekts: das Medium Zeitschrift. Rund eine Million Zeitschriften schaffen auch in dieser Projektrunde niedrigschwellige Zugänge zum Lesen und machen gerade diejenigen neugierig, die sonst weniger gern lesen.
Schirmherrin des Projekts ist die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters: „Die Zeitschriften-Lektüre ist heute für viele Kinder und Jugendliche leider keine Selbstverständlichkeit mehr. Mit ‚Zeitschriften in die Schulen‘ lernen Jahr für Jahr Hundertausende Kinder ein attraktives Printmedium und damit auch den Spaß und die Freude am Lesen kennen.“
Seit Beginn des Projekts im Jahr 2003 haben bereits über 3,8 Millionen Kinder und Jugendliche an dem Projekt teilgenommen. In diesem Jahr öffnen die Initiatoren Stiftung Lesen, Bundesverband Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten e. V. und Verband Deutscher Zeitschriftenverleger e. V. ihr Leseförderungsprojekt für eine jüngere Zielgruppe und bieten „Zeitschriften in die Schulen“ erstmals für die Klassenstufen 3-8 an. Mit Erfolg: Das Interesse seitens der Schulen ist so groß wie nie. Insgesamt nehmen in dieser Projektrunde gut 417.000 Schülerinnen und Schülern teil.
Sabine Uehlein, Geschäftsführerin Programme und Projekt bei der Stiftung Lesen, erklärt: „Die Ausweitung der Zielgruppe auf jüngere Jahrgänge ist insbesondere im Hinblick auf eine umfassende frühe Lesesozialisation ein bedeutsamer und wirksamer Schritt. Denn Forschungsergebnisse zur kindlichen Sprach- und Leseförderung zeigen, dass Maßnahmen umso erfolgreicher und nachhaltiger sind, je früher sie in der Biografie der Kinder ansetzen. Die aktuellen Zahlen geben unserer Entscheidung Recht: Von rund 16.700 teilnehmenden Klassen kommen allein 10.000 Klassen aus dem Grundschulbereich.“
Kai-Christian Albrecht, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Deutscher Buch-, Zeitungs- und Zeitschriften-Grossisten, erläutert das Engagement des Pressegroßhandels: „Der Pressegroßhandel hat ‚Zeitschriften in die Schulen‘ mit den Partnern initiiert, um junge Menschen in ihrer persönlichen Entwicklung zu fördern. Das Lesen und Aufnehmen von zusammenhängenden Texten ist eine Kernkompetenz. Die deutschen Pressegroßhändler versorgen mit ihrer Vertriebspower auch in diesem Projektjahr pünktlich zum Schulbeginn nach Ostern die Klassen mit abwechslungsreichem Lesestoff. Noch nie haben so viele Klassen mitgemacht, wie in diesem Projektjahr. Wir freuen uns, dass Hundertausende Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland das Medium Zeitschriften kennenlernen und wir ab sofort einer noch jüngeren Zielgruppe Zugang zum Lesespaß öffnen.“
Alexander von Reibnitz, Geschäftsführer Print und Digitale Medien beim Fachverband Publikumszeitschriften des VDZ: „Ob Grundschulkinder oder ältere Schülerinnen und Schüler: Zeitschriften üben durch ihre Themenvielfalt, die die Interessen der Kinder widerspiegelt, eine besondere Faszination aus und animieren so gerade diejenigen zum Lesen, in deren Elternhaus nicht (mehr) gelesen wird; die Wirksamkeit des Projekts vor allem auch bei lesefernen Kindern und Jugendlichen ist durch mehrfache begleitende Evaluation wissenschaftlich belegt. Die Zeitschriftenverlage unterstützen das Projekt bereits von Anfang an, da wir überzeugt sind: Zeitschriften sind ein wichtiges und probates Mittel einer zeitgemäßen und niedrigschwelligen Leseförderung.“
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Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
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