25.03.2025 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Deutsche Umwelthilfe e. V..
Sie können also nicht ausschließen, dass für ihre Futtermittel zum Beispiel weiterhin Regen- und Trockenwälder, Moore und Graslandschaften in Südamerika und Asien zerstört werden.
Anforderungen & Pflichten rechtsicher erfüllen
Damit ist die Branche weit davon entfernt, die Vorgaben der EU-Verordnung gegen Entwaldung (EUDR) zu erfüllen, die Ende 2025 wirksam wird. Ab dann müssen Unternehmen nachweisen, dass für entwaldungskritische Rohstoffe wie Soja und Palmöl seit dem 31. Dezember 2020 keine Naturflächen gerodet wurden. Dafür müssen sie die physische Trennung der Warenströme sicherstellen und die genaue Anbaufläche offenlegen. Zudem schreibt die EUDR vor, dass Unternehmen Sorgfaltspflichten einhalten und lokale Gesetze zu Menschen- und Landrechten bei der Produktion respektieren.
Die DUH fordert die künftige Bundesregierung auf, die EUDR schnellstmöglich in nationales Recht zu übertragen und die Umsetzung entschlossen zu kontrollieren.
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:
Unsere Umfrage zeigt klar: Ohne verbindliche Regeln und strenge Kontrollen bleiben Umwelt und Menschenrechte schutzlos. Freiwillige Selbstverpflichtungen und Zertifikate sind gescheitert. Die künftige Bundesregierung ist jetzt in der Pflicht. Wir fordern die entschlossene Umsetzung der EU-Verordnung gegen Entwaldung in nationales Recht inklusive lückenloser Kontrolle ihrer Einhaltung. Unternehmen müssen endlich dafür sorgen, dass ihre Futtermittelimporte weder die Umwelt zerstören noch Menschenrechte verletzen und ihre Fortschritte überprüfbar kommunizieren.
Die DUH-Abfrage zeigt immerhin: Das deutsche Lieferkettengesetz wirkt. Darin vorgeschriebene Risikoanalysen und Präventionsmaßnahmen werden von sämtlichen Unternehmen umgesetzt. Damit diese aber richtig wirken können, braucht es eine transparente und getrennte Rückverfolgung – so wie in der EUDR vorgesehen.
Bild: Mark Stebnicki (Pexels, Pexels Lizenz)
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Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
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Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
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