31.08.2020 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Hans Böckler Stiftung.
Darauf deuten nach einer neuen Analyse des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung aktuelle Ergebnisse einer Umfrage unter gut 6300 Erwerbstätigen hin. Knapp 75 Prozent der im Auftrag der Stiftung Befragten gaben darin Ende Juni an, trotz Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten im zweiten Halbjahr 2020 nicht verändern zu wollen. Dagegen erklärten fast 80 Prozent der Befragten, sie würden bei einer Einmalzahlung wie dem Kinderbonus ihren Konsum erhöhen. Zudem zeigt sich in der Umfrage, dass Menschen, die ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes in Kurzarbeit sind, ihre Ausgaben signifikant häufiger reduziert haben als andere Befragte – eine finanzielle Besserstellung hätte daher nach Einschätzung der Studienautoren Prof. Dr. Sebastian Dullien und Jan Behringer ebenfalls spürbare positive Wirkungen. „Eine andere Gewichtung der Maßnahmen im Konjunkturpaket – etwa ein höherer Kinderbonus oder eine großzügigere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes – hätte nach diesen Ergebnissen zu einem größeren konjunkturellen Impuls geführt“, schreiben die Wissenschaftler in ihrem Fazit – und raten dazu, im Falle weiterer Pakete zur Konjunkturstützung entsprechend anders zu gewichten.
Rund 20 Milliarden Euro wird die vorübergehende Absenkung der Mehrwertsteuer kosten. Das ist knapp die Hälfte des finanziellen Volumens aus dem Konjunkturpaket, das 2020 wirksam wird. 4,3 Milliarden sind für den Kinderbonus von 300 Euro pro Kind vorgesehen, der im September und Oktober ausgezahlt wird. Davon profitieren vor allem Familien mit niedrigeren und mittleren Einkommen, weil der Bonus bei höheren Einkommen mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird.
Wie stark diese und andere Maßnahmen zur Konjunkturstimulierung wirken, ist unter Ökonomen umstritten. Gesamtwirtschaftliche Daten, die Hinweise liefern könnten, werden wohl nicht vor Mitte 2021 vorliegen. Diese zeitliche Verzögerung ist in der unübersichtlichen Corona-Krise längst nicht nur ein akademisches Problem, betonen Dullien und Behringer: „Dies ist für Entscheidungsträger problematisch, weil möglicherweise weit früher weitere Maßnahmen zur Konjunkturstützung notwendig werden könnten, wenn sich bisherige Stützungsversuche als unzureichend erweisen sollten“, schreiben die Forscher. Um die Lücke zu verkleinern, haben die IMK-Experten die Böckler-Erwerbstätigenbefragung von Ende Juni ausgewertet. Die Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.
In der Umfrage gab ein knappes Viertel aller Befragten an, wegen der vorübergehenden Mehrwertsteuersenkung ihr Konsumverhalten zu ändern. Die größte Gruppe von ihnen – 14,4 Prozent – hatte vor, eigentlich für später geplante Anschaffungen in dieses Jahr vorzuziehen, 3,2 Prozent der Befragten erklärten, die Steuersenkung für bislang nicht geplante zusätzliche Anschaffungen zu nutzen. Beide Verhaltensweisen würden dem Ziel der Regierung, Konsum und Konjunktur kurzfristig zu beflügeln, entsprechen. Weitere 8,1 Prozent antworteten, sie würden Anschaffungen, die sie eigentlich schon früher geplant hatten, nun in die Zeit mit niedrigerer Mehrwertsteuer verschieben – woraus sich kein positiver Konjunktureffekt ergeben würde. Rund drei Viertel der Interviewten gaben an, die Mehrwertsteuersenkung habe gar keine Auswirkungen auf ihr Ausgabenverhalten. Zwar berichteten knapp 53 Prozent jener gut 17 Prozent der Befragten, die Ausgaben vorziehen oder zusätzlich tätigen wollten, darunter seien auch Haushaltsgeräte oder -gegenstände, also möglicherweise auch größere Anschaffungen. Unter dem Strich seien die Effekte der Steuersenkung jedoch „eher begrenzt“, weil sie relativ wenig zusätzlichen oder vorgezogenen Konsum auslösten, konstatieren die Forscher.
Höher schätzen die Ökonomen die kurzfristige konjunkturelle Wirksamkeit von Einmalzahlungen und insbesondere des Kinderbonus´ ein. Dafür spricht nach der IMK-Studie einerseits, dass Befragte mit Kindern während der Corona-Krise deutlich häufiger von höheren Ausgaben berichten als Menschen ohne Kinder im Haushalt. Akuter finanzieller Bedarf sei also vorhanden. Zum anderen wurde in der Befragung direkt nachgefragt, was die Interviewpartner mit einer hypothetischen Einmalzahlung in Höhe von 1000 Euro machen würden. Gut 78 Prozent antworteten, sie würden zumindest einen erheblichen Teil davon ausgeben. Im Durchschnitt gaben die Befragten an, 415 Euro innerhalb der folgenden 12 Monate für den Konsum zu nutzen, weitere 185 Euro sollten für die Tilgung von Schulden aufgewendet werden.
Auch wenn das Kurzarbeitergeld höher als bisher wäre, hätte das laut Dullien und Behringer ein erhebliches Potenzial zur Ankurbelung von Konsum und Konjunktur. Das schließen die Forscher aus Befragungs-Daten, wonach Beschäftigte in Kurzarbeit zuletzt wesentlich häufiger ihren Konsum einschränken mussten als jene, die weiter voll arbeiten konnten. Konkret gaben in der Umfrage 25,7 Prozent der Beschäftigten ohne Kurzarbeit an, ihre Konsumausgaben in der Krise eingeschränkt zu haben, fast ebenso viele (22,3 Prozent) sprachen von einer Ausweitung. Deutlich anders sah es für die von Kurzarbeit Betroffenen aus: Von ihnen erklärten 42 Prozent, ihre Konsumausgaben gekürzt zu haben, nicht einmal halb so viele, 17,1 Prozent, sprachen von höheren Ausgaben. Dabei hatten Kurzarbeitende ohne Aufstockung des Kurzarbeitergeldes durch den Arbeitgeber ihren Konsum wiederum deutlich häufiger zurückgefahren als Personen mit finanzieller Aufstockung. „Diese Ergebnisse deuten darauf hin, dass eine frühe und entschiedene Aufstockung des Kurzarbeitergeldes entweder für alle Betroffenen oder nur für Geringverdiener (im Modell des Mindestkurzarbeitergeldes) aller Wahrscheinlichkeit nach den beobachteten Einbruch des Privatkonsums im zweiten Quartal 2020 gebremst hätte und auch den Konsum in den kommenden Monaten gestützt hätte“, schreiben Dullien und Behringer.
Bild: Dominik Neudecker (Adobe Stock, Adobe Stock Standardlizenz)
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