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Gesetzliches Rückkehrrecht geht zu Lasten der Flexibilität

15.01.2014  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Institut für angewandte Arbeitswissenschaft (ifaa).

Zum geplanten Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit zur vorherigen Arbeitszeit - ein Kommentar des Instituts für angewandte Arbeitswissenschaft.

Die große Koalition plant im Rahmen der bevorstehenden Legislaturperiode einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr aus Teilzeit zur vorherigen Arbeitszeit. „Eine gesetzliche Regelung würde die Unternehmen im Rahmen ihrer Flexibilität einschränken“, erklärt Corinna Jaeger, Expertin für Arbeitszeit beim Institut für angewandte Arbeitswissenschaft e. V. (ifaa).

„Die Unternehmen sind sich bewusst, dass es immer wichtiger wird, Fachkräfte an die Unternehmen zu binden und im Beruf zu halten. Unter anderem aus diesem Grund reagieren die Unternehmen bereits mit Maßnahmen zur Flexibilisierung“, erklärt Jaeger weiter. Dazu gehören z. B. unterschiedliche Teilzeitmodelle, flexible Schichtsysteme und Modelle zur alternsgerechten und lebenssituationsspezifischen Arbeitszeitgestaltung.

Eine Regulierung würde Unternehmen - insbesondere klein- und mittelständische Betriebe vor schwer zu lösende Probleme stellen. Zu den Herausforderungen gehören beispielsweise eine erschwerte Umsetzung der strategischen Personalplanung und der Produktion. „Unter Umständen fahren Unternehmen die Genehmigung von Teilzeit zurück oder werden zurückhaltender bei Neueinstellungen“, erläutert Jaeger die möglichen negativen Folgen eines Gesetzesentwurfs zum Rückkehrrecht.

Ein positiver Aspekt der geplanten Gesetzeslage und der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Punkto demographischer Wandel ist die Bereitschaft bei den Unternehmen in Zukunft verstärkt Mitarbeiter in Teilzeit einzustellen. Damit werden verschiedene Beschäftigtengruppen erschlossen, die zeitlich eingeschränkt sind, wie z. B. Erwerbstätige mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen.


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