13.07.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Robert Half Deutschland GmbH & Co. KG.
Eine abgelehnte Gehaltserhöhung ist seltener der Grund für einen Arbeitgeberwechsel als Vorgesetzte glauben. Mehr als jeder vierte Finance Manager in Deutschland rechnet mit einer Kündigung, wenn er den Gehaltswunsch des Mitarbeiters abweist.
Tatsächlich ist eine abgelehnte Gehaltserhöhung nur für 11 % der befragten Angestellten der Auslöser, um sich nach einem neuen Job umzuschauen. Das zeigen die Studienergebnisse des spezialisierten Personaldienstleisters Robert Half.
Mitarbeiter sind viel geduldiger, als Chefs annehmen: Die Mehrheit (52 %) der 1.000 befragten Angestellten in Europa wartet auf das nächste Mitarbeitergespräch, um die Lohnforderung zu wiederholen, wenn die Bitte um ein höheres Gehalt abgelehnt wird. Diese Reaktion erwartet nicht mal jeder dritte Chef (27 %).
Die meisten Vorgesetzten (37 %) gehen davon aus, dass der Mitarbeiter dann nach anderen Leistungen wie etwa flexiblen Arbeitszeiten oder anderen Zuschüssen fragt. In Wirklichkeit sind es weniger Angestellte, die nachverhandeln: Nur 33 % der Befragten geben an, alternative Angebote zu fordern.
Mehr als jede zehnte Chef (12 %) glaubt auch, der Mitarbeiter würde sich im Büro oder zu Hause über die Absage zur Gehaltserhöhung beschweren oder einfach gar nichts tun. Dem stimmen allerdings nur 5 % der befragten Arbeitnehmer zu.
„Wir stellen in unserer Beratungspraxis immer wieder fest, dass zwischen der Führungsebene und den Mitarbeitern Kommunikationslücken bestehen. Das wirkt sich, wie die Arbeitsmarktstudie zeigt, auch auf die Gehaltsdiskussionen aus. Arbeitnehmer nutzen ihren Verhandlungsspielraum dabei nicht optimal aus“, erklärt Sven Hennige, Senior Managing Director Central Europe & The Netherlands bei Robert Half.
„Die gute Nachricht ist: Mitarbeiter dürfen sich trauen, ihre Wünsche vorzubringen und sollten sich von Einwänden des Chefs nicht einschüchtern lassen. Sie müssen allerdings gut vorbereitet in die Gehaltsverhandlung gehen, klar Ihre Wünsche äußern und offen für alternative Angebote ihres Vorgesetzten sein.“
Robert Half hat gefragt: „Wie reagieren Mitarbeiter, wenn Sie deren Bitte um eine Gehaltserhöhung ablehnen/ Wie reagieren Sie, wenn Ihr Chef Ihre Bitte um eine Gehaltserhöhung ablehnt?“
Befragte | CFOs |
Büroangestellte |
Auf das nächste Mitarbeitergespräch warten, um erneut um eine Gehaltserhöhung zu bitten |
27 % | 52 % |
Um etwas anderes bitten (mehr Zusatzleistungen, Fortbildungen, andere Aufgaben im Unternehmen mit höherem Gehalt) |
37 % | 33 % |
Einen neuen Job suchen |
26 % | 11 % |
Bei Freunden, Kollegen und/oder dem Partner beschweren |
6 % | 2 % |
Sonstiges/ Keine Reaktion |
6 % | 3 % |
Quelle: Robert Half, Arbeitsmarktstudie 2016 und Jobstudie 2015, Befragte: 200 CFOs und 1.000 Büroangestellte in Deutschland, Beträge über 100 % aufgrund von Rundungen
Beliebter Einwand Nr. 1: „Ich möchte, aber ich kann leider nicht“
Führungskraft: „Das kann ich nicht entscheiden. Ich würde Ihnen ja gern ein höheres Salär geben, aber das entscheidet die Geschäftsführung. Und die sieht das wahrscheinlich anders.“
Professionelle Antwort: „Als meine direkte Führungskraft können Sie doch meine Leistung im Unternehmen am besten beurteilen. Welche Erhöhung schätzen Sie denn persönlich als angemessen ein?"
Beliebter Einwand Nr. 2: „Jährliche Erhöhung ist zu häufig“
Führungskraft: „Wie, Sie wollen schon wieder mehr Geld? Ich habe Ihnen doch erst im letzten Jahr eine Gehaltserhöhung gegeben!“
Professionelle Antwort: „Das stimmt, aber wir hatten im letzten Jahr meine damaligen Erfolge und Leistungen für das Unternehmen honoriert und keinen Stufenplan für die kommenden Jahre beschlossen. Seitdem hat sich mein Aufgabengebiet allerdings deutlich vergrössert (Alternativen: Ich habe meine Qualifikationen erweitert/wichtige Kunden hinzugewonnen/einige beachtliche Erfolge erzielt.) Ich bin der Ansicht, dass dies eine weitere Erhöhung rechtfertigt.“
Beliebter Einwand Nr. 3: „Schlechter Zeitpunkt“
Führungskraft: „Ihre Wunsch nach mehr Gehalt passt derzeit sehr schlecht. Lassen Sie uns im neuen Jahr noch einmal darüber sprechen."
Professionelle Antwort: „Mein Anliegen erfordert aber einen früheren Termin, da ich jetzt Leistungen/Erfolge vorweisen kann, die eine Anpassung rechtfertigen. Wenn es Ihnen heute gar nicht passt, dann können wir gern einen Alternativtermin in den nächsten vier Wochen vereinbaren.“
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