08.12.2016 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: R V Versicherung AG.
Das kennen viele Autofahrer: Die Scheiben sind morgens komplett vereist. Doch wer es eilig hat und nur schnell ein kleines Guckloch freikratzt, muss mit einer Geldbuße von 10 Euro rechnen. Dasselbe gilt, wenn auf dem Autodach Schnee liegt und beim Fahren herunterwirbelt.
„Bei einem Unfall mit eingeschränkter Sicht müssen ‚Gucklochfahrer’ sogar noch tiefer in die Tasche greifen: 35 Euro Geldbuße sind dann möglich“, erklärt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Hinzu kommt: Selbst wenn der Fahrer eigentlich unverschuldet in den Unfall verwickelt wird, bekommt er möglicherweise einen Teil der Schuld zugesprochen – weil die Sicht eingeschränkt war und er nicht schnell genug reagieren konnte.
R+V-Experte Walter rät Autofahrer deshalb, vor dem Start alle Scheiben komplett freizukratzen oder von Schnee zu befreien. Auch auf dem Dach dürfen keine Schneemassen liegen, die beim Fahren herunterfallen können. Zudem sollten Autofahrer an Außenspiegel, Nummernschilder und Fahrzeugbeleuchtung denken.
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