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GdW: EU nimmt Verschärfungen beim Klimaschutz zurück

24.11.2009  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V..

EU-Kommission, -Parlament und –Rat verständigen sich auf EU-Gebäuderichtlinie

Die EU-Kommission, das EU-Parlament und der EU-Rat haben sich über die Novelle der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geeinigt. "Wir begrüßen ausdrücklich, dass mit dem Kompromiss die vom EU-Parlament eingebrachten Verschärfungen der Anforderungen an die Energieeffizienz von Wohngebäuden unberücksichtigt bleiben", erklärte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen.

Die Gebäuderichtlinie sehe demnach vor, dass Neubauten künftig keine Nullenergiehäuser sein müssen, sondern einen "nahezu Nullenergiestandard" haben sollen. Auch bei den Energieausweisen seien Änderungen vorgesehen. "Es ist positiv zu bewerten, dass die Wahlfreiheit zwischen verbrauchsbasierten und bedarfsbasierten Energieausweisen erhalten bleibt", so GdW-Präsident Freitag. Neu sei wiederum, dass die Energieausweise beim Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages dem Käufer bzw. Mieter nicht nur – wie bisher - zugänglich gemacht werden, sondern nach dem Willen der EU direkt ausgehändigt werden müssen.

Freitag betonte jedoch, dass die Unternehmen im GdW für diese Forderung gut aufgestellt seien. Eine aktuelle Unternehmensbefragung habe ergeben, dass fast 90 Prozent der Wohnungsunternehmen bereits heute Energieausweise für ihren gesamten Wohnungsbestand erstellt hätten. Weitere 9 Prozent hätten bereits für einen großen Teil ihres Wohnungsbestandes Energieausweise anfertigen lassen. Fast drei Viertel der Unternehmen arbeiten mit dem verbrauchsorientierten Energieausweis, weitere 13 Prozent der Unternehmen geben an, den bedarfs- und verbrauchsorientierten Ausweis gleichzeitig zu nutzen.

Nach der EU-Gebäuderichtlinie soll darüber hinaus künftig der Kennwert des Energieausweises in die Vermietungsanzeige aufgenommen werden. Es müsste jedoch sichergestellt werden, dass aus dieser vorgesehenen Veröffentlichungspflicht keine vertraglichen Zusicherungen bezüglich der Eigenschaften des Gebäudes entstehen, die zur Haftung führen könnten, erklärte der GdW-Präsident.

Die Gebäude-Richtlinie muss bis Ende 2012 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. GdW-Präsident Lutz Freitag fordert die Bundesregierung auf, keine weitere Verschärfung der Anforderungen im nationalen Recht vorzunehmen. Bereits die Anforderungen der Energieeinsparverordnung 2009 brächten viele Unternehmen an die Grenze der wirtschaftlichen Belastbarkeit.
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