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Füllen Sie mit Ihrer Steuererstattung Ihre Urlaubskasse auf!

16.05.2017  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Oberfinanzdirektion Karlsruhe.

Je früher die Abgabe der Steuererklärung, desto schneller die Erstattung

„Wenn Sie frühzeitig Ihre Steuererklärung abgeben, können Sie noch Ihre Urlaubskasse auffüllen“, so Andrea Heck. Die Präsidentin der Oberfinanzdirektion Karlsruhe rät den Steuerbürgerinnen und Steuerbürgern, Ihre Steuererklärung 2016 noch vor dem 31. Mai 2017 abzugeben. Für all diejenigen, die per Papiervordruck abgeben, ist der 31. Mai 2017 das Fristende für die Abgabe der Steuererklärung 2016. Zwar gilt für alle, die per ELSTER abgeben, schon für die Steuererklärung 2016 eine Fristverlängerung bis 31. Juli 2017. Wer aber diese Zeit voll ausschöpft, läuft Gefahr, dass die Bearbeitung länger dauert, da dann auch in den Finanzämtern die Ferienzeit beginnt. „Außerdem rechnen wir bei beiden Fristenden mit einem großen Ansturm an Erklärungseingängen. Wer also sein Geld schnell zurückhaben will, sollte frühzeitig abgeben“, so Heck.

Der schnellste und einfachste Weg ist hierbei, die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Das beschleunigt noch einmal das ganze Verfahren und die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger können im nächsten Jahr wieder auf ihre gespeicherten Daten zurückgreifen.

Die vorausgefüllte Steuererklärung bietet zusätzlich die Möglichkeit, auf die Daten zuzugreifen, die den Finanzämtern bereits vorliegen, z.B. Lohnzahlungen und Versicherungsbeiträge. „Das erleichtert Ihnen die Arbeit, denn Sie sparen sich das Abtippen“, so Heck weiter. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.elster.de/




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