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Europäischer Steuervergleich 2011

21.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: SH C - Wirtschaftsprüfer und Steuerberater.

Alljährlich startet AGN International einen Steuerbelastungsvergleich für die wichtigsten europäischen Länder. AGN International ist eine weltweite Vereinigung von mehr als 200 unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsunternehmen. Eine aktuelle Übersicht zu den Steuerbelastungen in den einzelnen Staaten Europas ...

'Neben den reinen Nominalsteuersätzen muss man bei der Betrachtung auch etwaige nicht abziehbare Ausgaben beachten', erläutert SH+C-Steuerberater Matthias Winkler, der auch Fachberater für internationales Steuerrecht ist. Zwar würden viele Staaten mit sehr niedrigen Nominalsteuersätzen locken, aber dann durch eine verbreiterte Steuerbemessungsgrundlage die absolute Steuerbelastung erhöhen. 'Zudem werden reine ´Briefkastenfirmen´ in bekannten Niedrigsteuerländern wie Zypern für Zwecke der deutschen Besteuerung nicht anerkannt', erläutert Steuerexperte Winkler weiter. Sofern eine niedrige Steuerbelastung durch die Einschaltung ausländischer Firmen genutzt werden soll, müssen also eine Reihe von steuerrechtlichen Vorschriften beachtet und diverse Hürden genommen werden.

'Der europäische Steuervergleich von AGN International soll daher nur einen Überblick verschaffen, ersetzt aber eine professionelle Beratung im Einzelfall nicht', sagt Diplom-Kaufmann Richard Hempe, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei SH+C. Hempe verweist darauf, dass hier gerade die Zusammenarbeit der AGN-Partnerkanzleien von Vorteil ist. SH+C kann beispielsweise bei grenzüberschreitenden Fragestellungen stets auf AGN-Partnerkanzleien in anderen europäischen Staaten zurückgreifen und hier die Steuergesetze der einzelnen Länder in Bezug auf den Mandanten analysieren. So kann man laut Richard Hempe auch bei schwierigsten grenzüberschreitenden Fragestellungen stets die optimalen Lösungen erarbeiten.

Zu den Steuerbelastungsvergleichen des Jahres 2011 nachstehend im einzelnen:

Körperschaftsteuer
Die niedrigsten Körperschaftsteuersätze Europas findet man im Jahr 2011 in Bulgarien, Liechtenstein und Zypern. Soweit die Anteilseigner der Kapitalgesellschaft außerhalb Zyperns anässig sind, können bis zu 90 % des Gewinns vor Steuern als Dividende ausgeschüttet werden. In Liechtenstein und Bulgarien können bei nicht ansässigen Anteilseigner immerhin noch bis zu 86 % des Gewinns vor Steuern ausgeschüttet werden. Auch Ungarn und die Slowakei locken im Jahr 2011 mit niedrigen Körperschaftsteuersätzen.
Die Ergebnisse der Studie aus dem Bereich Körperschaftsteuer finden Sie hier »

Erb- und Schenkungssteuer
Mit Wirkung zum 1. Januar 2011 wurde die Erbschaft- und Schenkungsteuer nunmehr auch in Liechtenstein und Ungarn abgeschafft. Auch Österreich, Bulgarien, Kroatien, Tschechien, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal, Rumänien, Serbien, Slowenien, Schweiz und die Ukraine erhben keine Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Die Ergebnisse der Studie zur Erbschaft- und Schenkungsteuer finden Sie hier »

Muttergesellschaften
Muttergesellschaften von Konzernen werden im Jahr 2011 am günstigsten in Gibraltar, Zypern, Malta und Liechtenstein besteuert.
Die Ergebnisse der Studie zu Muttergesellschaften finden Sie hier »

Gehälter
Im Jahr 2011 verbleibt Arbeitnehmern in Bulgarien (88,8%), Russland (87,98%) und Liechtenstein (87,54%) das größte Nettoeinkommen. Dagegen verbleiben einem Angestellten in Slowenien lediglich 48,29% seines Gehalts nach Abzug der Steuern. Besonders hohe Abgaben für Angestellte fallen zudem in Schweden, den Niederlanden und in Belgien an.
Die Ergebnisse der Studie zu Gehältern finden Sie hier »

Selbständige
Im Hinblick auf die Besteuerung von Selbständigen gibt es innerhalb Europas erhebliche Unterschiede. Ein besonders steuergünstiges Land für Selbständige kann in diesem Zusammenhang nicht genannt werden. Alle Staaten räumen Selbständigen aber deutlich großzügigere Steuerabzugsmöglichkeiten als Angestellten ein.
Die Ergebnisse der Studie für Selbständige finden Sie hier »

Umsatzsteuer
Viele Unternehmen sehen die Umsatzsteuer als eine einfach Steuerart an, welche keiner besonderen Betrachtung bedarf. Die AGN-Studie zeigt jedoch klar und eindeutig, dass besonders im Bereich der Umsatzsteuer bei grenzüberschreitenden Geschäften viele Fallstricke lauern. Insofern sollten sich Unternehmen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen zunächst auch immer über den Anfall von Umsatzsteuer informieren.
Die Ergebnisse der Studie zur Umsatzsteuer finden Sie hier »

Quelle: SH+C Wirtschaftsprüfer, Steuerberater
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