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EU-Mehrwertsteuerreform: Weitere Schritte beschlossen

09.10.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: DHPG Dr. Harzem & Partner mbB.

Der Plan der EU-Kommission, das System der Mehrwertsteuer grundlegend zu reformieren, nimmt weiter Gestalt an. Vorbehaltlich der Entscheidung des EU-Rates haben sich die Finanzminister der EU am 2.10.2018 auf weitere Maßnahmen geeinigt.

Quick Fixes

Zum 1.1.2020 sollen EU-weit einheitliche Regelungen zur Erfassung von Reihengeschäften, Lieferungen über Konsignationslager sowie über den Nachweis innergemeinschaftlicher Lieferungen in Kraft treten. Ferner wird die Prüfung der USt-ID-Nummer ab diesem Zeitpunkt zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung. Zweck der Maßnahmen ist die Behebung gravierender Mängel des aktuellen Systems vor der Umstellung auf das neue. Die Einführung des viel diskutierten zertifizierten Steuerpflichtigen ist nicht Bestandteil der Maßnahmen, wird aber im Rahmen der Einführung des endgültigen Systems erörtert.

Generelles, befristetes Reverse-Charge-Verfahren

Mitgliedstaaten, die sehr stark unter Mehrwertsteuerbetrug leiden, wird unter strengen Voraussetzungen das Recht zugestanden, ein generelle Reverse-Charge-System ab einem Schwellenwert von 17.500 € je Umsatz einzuführen, befristet bis zum 30.6.2022.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für elektronische Veröffentlichungen

Die Mitgliedstaaten können auf elektronische Veröffentlichungen zukünftig den ermäßigten Mehrwertsteuersatz oder Nullsteuersatz anwenden, sodass gedruckte und elektronische Medien gleich besteuert werden.

Stärkung der Zusammenarbeit der Behörden

Zum 1.1.2020 soll das derzeitige System der Überwachung von Barmitteltransfers in und aus der EU, u. a. zur Bekämpfung der Geldwäsche, mittels Verordnung ausgeweitet und verbessert werden.

„Die Änderungen sind grundsätzlich zu begrüßen. Dies gilt insbesondere für die Umsetzung der Quick-Fixes, da die Regelungen nun harmonisiert und so zu einer erheblichen Erleichterung in der Deklaration grenzüberschreitender Umsätze führen werden“, so Gert Klöttschen, Steuerberater und Umsatzexperte der dhpg. „Die Gleichbehandlung von gedruckten und elektronischen Medien hat die Medienbranche schon lange gefordert. Es bleibt abzuwarten, ob dies auch national umgesetzt wird. Allerdings erfordert die Harmonisierung im Vorfeld auch Anpassungen innerhalb der Unternehmen. Diese sind aufgerufen, sich rechtzeitig auf die Neuerungen in der EDV, dem Vertrieb, der Finanzbuchhaltung etc. einzustellen, denn 2020 kommt schneller als gedacht.“




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