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Ein Wohngipfel mit Licht und Schatten

25.09.2018  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilienverband Deutschland (IVD).

Der IVD-Präsident Jürgen Michael Schick äußert sich zu den Ergebnissen des Wohnbaugipfels am 21. September 2018.

„Sechs Monate nach der Regierungsbildung sind die ersten Punkte aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Das ist gut. Andere Punkte daraus wurden heute auf dem Wohngipfel konkretisiert. Das ist auch gut. Jetzt liegen viele weitere konstruktive Vorschläge für mehr Wohnungsneubau auf dem Tisch der Kanzlerin und von Bauminister Seehofer. Jetzt muss umgesetzt und geliefert werden.“ Das sagt Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, unmittelbar nach dem Wohngipfel.

Schick weiter: „Wir haben den Gipfel gefordert. Es ist ein Erfolg, dass sich alle Verantwortlichen, die Kanzlerin, die Länder und die Immobilienwirtschaft über das drängende Thema Wohnungsmarkt verständigt haben.“ Allerdings seien die Erwartungen des IVD an den Wohngipfel nur teilweise erfüllt.

„Wir haben gefordert: Mehr Neubau, mehr Wohneigentum, weniger Regulierung. Das ist leider anders gekommen. Statt weniger Regulierung hat die Große Koalition noch mehr Regulierung beschlossen. Unter anderem soll der Mietspiegel nach unten manipuliert werden. Durch die Ausweitung des Betrachtungszeitraums von 4 auf 6 Jahre. Sozialpolitik über das Mietrecht zu machen bringt den Mietern nichts und führt nur zu einem Rückgang von Investitionen in den Wohnungsmarkt. Wir haben keinen Mangel an Regulierungen, sondern einen Mangel an Wohnungen“, sagt Schick.

Aber auch zum Wohnungsbau seien die Ergebnisse des Gipfeltreffens nach Einschätzung des IVD nur teilweise überzeugend. Positiv wertet der IVD die Beschlüsse zur Digitalisierung. „Die ausdrückliche Ankündigung, den digitalen Bauantrag zu befördern und zu diesem Zweck noch in diesem Jahr ein Digitalisierungslabor einzurichten, begrüßen wir sehr. Es ist an der Zeit, dass das 21. Jahrhundert auch in den Baugenehmigungsbehörden anbricht. Ein durchgängig digitaler Bauantrag wird für Bauherren und Bauämter zu erheblichen Zeit- und Kosteneinsparungen führen“, kommentiert Schick.

Auch die Absicht, die Folgekosten von Regulierung und Normung zu begrenzen, sehe der IVD-Präsident positiv: „Regulative Bauanforderungen sind ein großer Preistreiber im Wohnungsbau. Eine neutrale und transparente Kosten-Nutzen-Prüfung dürfte eine erhebliche Wirkung entfalten, auf Baugenehmigungen wie auch Fertigstellungen“, so der IVD-Präsident.

Andere Punkte wiesen einen guten Ansatz auf, bedürften laut Schick aber einer Nachjustierung. Er verweist unter anderem auf die Sonder-AfA: „Statt einer zeitlich und in ihrer Förderwirkung begrenzten Sonderabschreibung hätten wir eine Erhöhung der linearen AfA vorgezogen. Diese hätte flächendeckende und langfristige Wirkung. Denn Bauen braucht Zeit.“

Die Verstetigung der Mittel für die Städtebauförderung und besonders für die Revitalisierung von Ortskernen begrüßt Schick. Allerdings sollen diese laut Eckpunktepapier lediglich in die Förderung eines bedarfsgerechten ÖPNV-Angebots fließen. „Dieser Ansatz ist zu kurz gedacht. Um die Attraktivität ländlicher Räume zu fördern, sollte der Bund auch Mittel bereitstellen, um den Ausbau der Infrastruktur für auszuweisende Baugebiete zu unterstützten. Kommunen haben häufig nicht das Geld dafür“, sagt der IVD-Präsident.

Die Länder zeigten zwar grundlegend Interesse, die Vorschriften im Bauordnungsrecht auf Grundlage der Musterbauordnung zu schaffen, blieben aber viel zu unverbindlich. „Die Anpassung von 16 ländereigenen Bauordnungen ist eine gewaltige Aufgabe. Eine reine Verständigung darauf, da etwas zu tun, reicht bei Weitem nicht aus. Dort sollte dringend ein zumindest grober Zeitplan nachgereicht werden. Sonst droht dieses wichtige Vorhaben zu versanden“, moniert Schick.

Kritisch sieht der IVD die noch einmal wiederholte Ankündigung, die Einführung eines Bestellerprinzips bei Kaufimmobilien prüfen zu wollen. Durch diese Maßnahme entstehe keine einzige neue Wohnung. „Die Ankündigung, die Erwerbskosten von Wohneigentum zu senken, indem die Maklerkosten reduziert werden sollen, ist völlig sachfremd. Mit dem Thema des heutigen Tages, dem Wohnungsbau, hat das nicht das Geringste zu tun“, sagt Schick. Wohnungen würden dadurch auch nicht billiger. Verkäufer könnten die Provision des Maklers einfach auf den Kaufpreis umwälzen. Die Folge wären weiter steigende Immobilienpreise. „Die erneute Thematisierung der Maklerkosten lenkt von dem eigentlichen Preistreiber bei den Kaufnebenkosten ab, der Grunderwerbsteuer. Das ist auch nur zu verständlich angesichts von 27 Erhöhungen in den vergangenen zehn Jahren. Redlicher wäre es aber, genau dort anzusetzen, statt in die Vertragsfreiheit einer ganzen Berufsgruppe einzugreifen“, sagt Schick.

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