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Die Wohnfläche – Definitionen und Normen

19.01.2016  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Immobilien-Einblick.de.

Wohnflächen werden häufig falsch angegeben, ob nun bei Mietverträgen oder Kaufverträgen. Aufgrund verschiedener Normen sind die Angaben auch nicht immer eindeutig.

Die wichtigsten sind Wohnflächenverordnung (WoFlV) und die DIN 277. Vor allem bei der Berechnung von Dachschrägen, Balkonen oder Terrassen gibt es Unterschiede. Normalerweise werden sie nach WoFlV angegeben. Manchmal wird noch die DIN 283 angewendet. Diese sollte aber durch DIN 277 längst abgelöst sein. Die DIN 277 ist „großzügiger“ als die WoflV (unter Umständen sind mit der DIN 277 bis zu 20% mehr Wohnfläche angegeben). Zur Sicherheit sollte man sich zusätzlich die lichte Fläche angeben lassen (gemessen auf Putz).

Flächenbegriffe der DIN 277

Brutto-Grundfläche (BGF): Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen eines Bauwerkes
  • Konstruktions-Grundfläche (KGF): Grundflächen aufgehender Bauteile aller Grundrissebenen (z.B. Wände, Stützen oder Pfeiler, inkl. Putz oder sonstiger Verkleidung)
  • Netto-Grundfläche (NGF): Alle nutzbaren Grundflächen aller Grundrissebenen eines Gebäudes, die zwischen den aufgehenden Bauteilen liegen; lichte Maße der Räume in Höhe des Fußbodens (exkl. Fuß-, Sockelleisten oder Schrammborden)
    • Technische Funktionsfläche (TF): Derjenige Teil der NGF, der der Unterbringung zentraler betriebstechnischer Anlagen dient (z.B. Heizung)
    • Verkehrsfläche (VF): Derjenige Teil der NGF, der dem Zugang zu den Räumen, dem Verkehr innerhalb des Bauwerks und dem Verlassen im Notfall dient. Bewegungsflächen innerhalb von Räumen zählen nicht dazu.
    • Nutzfläche (NF): Nutzung des Bauwerkes aufgrund der Art seiner Zweckbestimmung
      • Nebennutzfläche (NNF): Sonstige Nutzung: Sanitärräume, Garderoben, Abstellräume, Fahrzeugabstellflächen, Fahrgastflächen
      • Hauptnutzfläche (HNF):
        • HNF 1: Wohnen und Aufenthalt
        • HNF 2: Büroarbeit
        • HNF 3: Produktion, Experimente
        • HNF 4: Lagern, Verteilen und Verkaufen
        • HNF 5: Bildung, Unterricht und Kultur
        • HNF 6: Heilen und Pflegen

Was zählt zur Wohnfläche (Wohnflächenberechnung)?

  • Abstellräume außerhalb der Wohnung: Nein
  • Abstellräume innerhalb der Wohnung: Ja
  • Bad und WC: Ja
  • Balkon oder Terrasse: Meist 25 %, bei sehr guter/schlechter Ausstattung bzw. Lage auch 50 % oder weniger als 25 %
  • Dachschrägen oder andere Grundfläche wie z.B. unter Treppen (Grundfläche < 1m) : Nein
  • Dachschrägen oder andere Grundfläche wie z.B. unter Treppen (Grundfläche 1-2m) : Zu 50%
  • Flur: Ja
  • Garagen: Nein
  • Keller und Waschküche: Nein
  • Küche: Ja
  • Pfeiler / Säulen (höher 1,5m und Grundfläche größer als 0,1m2): Nein
  • Schornsteine: Nein
  • Treppenhaus: Nein
  • Türnischen: Nein
  • Vormauerungen (höher 1,5m und Grundfläche größer als 0,1m2): Nein
  • Wintergarten (beheizt): Ja
  • Wintergarten (unbeheizt): Zu 50%
  • Wohnräume / Wohnzimmer: Ja

Mehr Informationen auf www.immobilien-einblick.de/wohnflaechen

Diese Pressemitteilung wurde auf openPR veröffentlicht.



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