20.10.2011 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Petra Bunse.
Die DIN 5008 legt also Schreib- und Gestaltungsregeln für die Textverarbeitung fest und gehört damit zu den grundlegenden Normen für Arbeiten im Büro- und Verwaltungsbereich. Sie sind aus bewährten Erfahrungen der Praxis und Erkenntnissen der Rationalisierung entstanden.
Die aktuellste Version stammt vom April 2011.
Eine der wesentlichen Neuerungen der DIN 5008 zur Ausgabe aus dem Jahr 2005 ist die komplette Einarbeitung der Norm DIN 676. Bisher erschien die DIN 676 als gesonderte Norm "Geschäftsbrief - Einzelvordrucke und Endlosvordrucke". Als eigene DIN-Norm existierte sie bereits seit 1924 - also schon lange vor der DIN 5008. Seinerzeit wurde die Gestaltung von Briefvordrucken noch völlig getrennt betrachtet von der Nutzung dieser Vordrucke.
Die DIN 676 enthielt die Gestaltungsregeln für den Vordruck von Geschäftsbriefen. Die Norm definierte zwei verschiedene Formblätter: A für Geschäftsbriefe mit kleinem Briefkopf, B für Geschäftsbriefe mit erweitertem Briefkopf. Hier konnte ein Unternehmer Orientierungshilfen und Empfehlungen für den Aufbau seines Briefbogens finden - mit genauen Angaben für die DIN-gerechte Aufteilung von DIN-A4-Seiten.
Die DIN 676 gab also das Briefbogen-Layout vor, auf dem anschließend ein Brief nach DIN 5008 erstellt werden konnte. Sie lieferte Maßangaben für die Aufdrucke auf Einzelbriefblättern und Endlosvordrucken sowie Angaben über die wesentlichen Bestandteile von Geschäftsbriefen, ihrer korrekten Positionierung und ihrer Reihenfolge.
Hauptbestandteile für das Layout waren:
Neben zahlreichen weiteren Aktualisierungen enthält die neue DIN 5008 nun auch Empfehlungen für die Gestaltung von E-Mails.
Ein zeitgemäßes und einheitlichen Gestaltungsregeln folgendes Erscheinungsbild ist heute in jedem professionellen Büro einfach selbstverständlich geworden.
Viele Unternehmen entwickeln auf der Basis der Empfehlungen aus der DIN 5008 firmeninterne Richtlinien, die sie den individuellen Ansprüchen ihres Hauses anpassen. So sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gut informiert über die Ansprüche ihres Arbeitgebers an einen professionellen Auftritt und gewährleisten ein einheitliches, repräsentatives und somit kundenorientierten Erscheinungsbild.
Herzliche Grüße und bis zum nächsten Mal
Ihre
Petra Bunse
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