23.05.2016 — Annika Thies. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
In der letzten Woche haben wir uns mit der Frage beschäftigt, wann ein Apostroph gesetzt werden muss und in welchen Fällen keiner gesetzt werden darf. Diese Woche geht es sowohl um die Fälle, in denen ein Apostroph gesetzt werden kann, als auch um diejenigen, in denen es mittlerweile eher unüblich ist, einen Apostroph zu setzen.
Der Übersichtlichkeit halber hier nochmal die vier Fälle zur Verwendung des Apostrophs:
Ein Apostroph zeigt an, dass bei einem Wort ein oder mehrere Buchstaben ausgelassen wurden. Er wird dazu verwendet, Missverständnisse zu vermeiden bzw. das Verständnis zu erleichtern.
Verkürzte Formen eines Substantives oder Adjektivs / Adverbs, die sehr häufig gebraucht werden – und daher als verständlich gelten – sollten nicht mit Apostroph geschrieben werden, z. B. heut oder öd.
Das gilt auch für ein wegfallendes Endungs-e beim Gebrauch des Imperatives in der zweiten Person Singular: Lass die Finger vom Apostroph!
Ebenso sollte nach dem Auslassen des Endungs-e bei Verben in der ersten Person Singular darauf verzichtet werden: Ich versteh nur Bahnhof und geh lieber sparsam mit dem Einsatz des Apostrophs um.
Bei der schriftlichen Wiedergabe von mündlicher, umgangssprachlicher Kommunikation wird häufig ein Apostroph verwendet: Sie meint, ich kann 's nicht schreiben, das Wort Apostroph. So 'n Blödsinn!
Diese Verwendung ist optional. Der Teaser dieses Artikels hätte also auch durchaus Wenns möglich, aber nicht zwingend notwendig ist, nen Apostroph zu setzen heißen können.
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