11.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Seit dem 1. Juli 2014 gilt das Rentenpaket der Bundesregierung. Darin enthalten sind die abschlagsfreie Rente ab 63, die Mütterrente, Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente sowie die Erhöhung des Reha-Budgets. Außerdem greift turnusgemäß zum 1. Juli die jährliche Rentenanpassung.
Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles:
"Das Rentenpaket tritt in Kraft - und davon profitieren über zehn Millionen Rentnerinnen und Rentner. Ich freue mich, dass es gelungen ist, die bedeutendsten Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung der letzten Jahrzehnte wie versprochen pünktlich umzusetzen. Wir schließen damit eine Reihe von Gerechtigkeitslücken und machen einen spürbaren Unterschied im Leben vieler Menschen, die sich reingehängt und anstrengt haben. Das ist nicht geschenkt, sondern verdient."
Abschlagsfreie Rente ab 63:
Wer 45 Jahre Beitragsjahre in der Rentenversicherung hat, kann ab 1. Juli 2014 mit Vollendung des 63. Lebensjahres (vom Jahrgang 1953 an aufwachsend) ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Zudem werden die Anspruchsvoraussetzungen erleichtert: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege (sofern Versicherungspflicht bestand), Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr sowie Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld werden angerechnet.
Mit dem Rentenpaket kann die Wartezeit von 45 Jahren auch erstmals mit freiwilligen Beiträgen begründet werden - dies ist wichtig für freiwillig Versicherte wie z. B. selbstständige Handwerker.
Neben den gesetzlichen Neuregelungen greift turnusgemäß zum 1. Juli die jährliche Rentenanpassung. Die gesetzlichen Renten steigen mit der diesjährigen Rentenanpassung merklich an - in Westdeutschland um 1,67 Prozent, in den neuen Ländern um 2,53 Prozent. Der aktuelle Rentenwert steigt damit auf 28,61 Euro, der aktuelle Rentenwert (Ost) auf 26,39 Euro.
Die höhere Rentenanpassung in den neuen Ländern hat zwei Gründe: Zum einen fiel die Lohnentwicklung, auf der die Rentenanpassung basiert, im Osten höher aus. Zum anderen werden im Westen nicht vorgenommene Rentenkürzungen – letztmalig – durch einen Abschlag vom Rentenplus ausgeglichen, während dieser Prozess in den neuen Ländern bereits vor zwei Jahren abgeschlossen wurde. Der aktuelle Rentenwert in den neuen Ländern steigt von 91,5 Prozent auf 92,2 Prozent des Westwerts.
Themen
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?