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Das Finanzamt fordert für 2009 mehr Formulare

09.02.2010  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Ebner Stolz Mönning Bachem, Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte Partnerschaft.

Das Layout der Einkommensteuererklärung 2009 hat sich zwar nicht verändert. Dafür gibt es aber erneut weitere neue Anlagen.

Bis zu 50 Seiten müssen Bürger für ihre Einkommensteuererklärung ausfüllen, von der Anlagen S für Freiberufler über N für Arbeitnehmer bis hin zur Anlage Kind für Eltern. Mit der Anlage Vorsorgeaufwand gibt es jetzt ein weiteres Formular und der Vordruck für Kapitalerträge hat sich durch die Anpassungen an die Abgeltungsteuer stark verändert. Insgesamt kommt es zu vermehrten Angaben, die der Fiskus von den Steuerzahlern verlangt. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin. Da sämtliche Steuererklärungsvordrucke durch ihren elektronischen Aufbau schnell auswertbar sind, werden Falschangaben schneller enttarnt und Plausibilitätsroutinen lassen sich einfacher durchführen. „Durch diese Arbeitserleichterung haben Bürger öfters mit kritischen Rückfragen zu rechnen, die aus dem üblichen Rahmen fallen“, erläutert Steuerberater Volker Schmidt von Ebner Stolz Mönning Bachem. Denn die Computerhinweise zeigen den Finanzbeamten schnell etwaige Unstimmigkeiten. Umgekehrt bedeutet dies aber auch, dass stimmige Daten schneller und ungeprüft in den Bescheid wandern.

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Die neue Anlage Vorsorgeaufwand beinhaltet Angaben, die zuvor im Mantelbogen eingetragen worden sind, etwa die Beiträge zu Renten- Haftpflicht-, Krankenkassen- und Unfallversicherungen sowie für die Riester-Rente. Hintergrund sind die Änderungen durch das Bürgerentlastungsgesetz, wonach Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung ab 2010 besser abgesetzt werden können. Damit das Finanzamt die Daten der Steuererklärung 2009 zur Berechnung der Vorauszahlungen ab 2010 effektiv verwenden kann, werden mehr Informationen benötigt. „Je detaillierter die Kassenbeiträge eingetragen werden, umso mehr reduzieren sich die Vorauszahlungen für 2010“, rät der Experte.

Runderneuert wurde die „Anlage KAP“, da private Kapitalerträge in der Regel nicht mehr dem Finanzamt gemeldet werden müssen. Da inländische Banken die Abgeltungsteuer bereits einbehalten haben, dürfen diese Einnahmen zwar grundsätzlich fehlen. Um allerdings den Steuerbescheid wegen möglicher Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags auch hinsichtlich der bankseitig erfolgten Abgeltungsbesteuerung offen halten zu können, sind allerdings entsprechende Einträge in der Anlage KAP zu machen. Zudem gibt es viele weitere Ausnahmen. Gelder aus dem Ausland haben noch nicht dem Steuerabzug unterlegen. Hier musste das Formular entsprechend angepasst werden. „Das betrifft auch den Mantelbogen“, betont Schmidt. Denn wer Spenden oder außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten geltend macht, muss seine bereits ordnungsgemäß versteuerten Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne dennoch dem Finanzamt melden. Denn die die Höhe hat Einfluss auf die beiden Abzugspositionen.

Freiberufler und Unternehmer müssen sich neben der Anlage G oder S auch mit der Anlage EÜR beschäftigen, sofern sie keine Bilanz erstellen und ihre Jahreseinnahmen über 17.500 Euro liegen. „Durch die zusätzlich verlangten Daten verbessern sich in erster Linie die behördlichen Kontroll- und Vergleichsmöglichkeiten“, weiß Schmidt. So können per Knopfdruck Unstimmigkeiten zwischen mehreren Jahren abgeglichen oder Vergleiche mit anderen Unternehmen der Branche vorgenommen werden. Zusätzlich kann deutlich besser überprüft werden, ob steuerliche Vorschriften etwa zu Bewirtungskosten, Arbeitszimmer, Geschenken sowie für den Privatanteil bei Pkw und Telefon beachtet wurden. Fallen hier Selbstständige aus dem Raster, kann dies Auslöser für eine Betriebsprüfung sein.

Statistisch gesehen wird nur jeder 100. Steuerzahler mit Einkommen bis zu 100.000 Euro intensiver geprüft. Diese Tendenz zur Stichprobe wird sich angesichts immer komplizierterer Gesetze eher noch verstärken. Somit landen die Angaben der Steuererklärung immer öfter ungeprüft eins zu eins im Steuerbescheid. Das gilt vor allem, wenn die Angaben schlüssig und die geltend gemachten Kosten auf den ersten Blick üblich sind. Wird die Erklärung ordentlich vorbereitet, sinkt die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen. „Dann steht einer zügigen Steuererstattung nichts im Wege“, resümiert der Experte.
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