20.09.2017 — Volker Hartmann. Quelle: Verlag Dashöfer GmbH.
Teil 1 dieses Beitrag – Das Dienstfahrrad – Versteuerung des geldwerten Vorteils – finden Sie im Newsletter der letzten Woche.
Als Vorteile für diese Leasing-Modelle werden folgende Punkte genannt:
Die lohnsteuerliche Behandlung bei diesen Leasing-Modellen richtet sich nach dem BMF-Schreiben vom 15.12.16 – Dienstwagenbesteuerung in Leasing-Fällen.
Der Arbeitgeber schließt zunächst mit einem Dienstleister einen Rahmenvertrag ab. Danach werden zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasinggeber Leasingverträge für Fahrräder mit einer Vertragslaufzeit von z.B. 36 Monaten abgeschlossen.
In unmittelbaren Zusammenhang mit dem jeweiligen Leasingvertrag schließt der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Nutzungsvertrag über die Überlassung eines Fahrrads ab.
Soweit der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Fahrrad nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn kostenlos überlassen möchte, besteht die Möglichkeit, den Bruttoarbeitslohn des Arbeitnehmers im Rahmen einer steuersparenden Gehaltsumwandlung für die Job-Bike-Überlassung um einen festgelegten Betrag zu kürzen. Dadurch vermindert sich die lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage und der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen Lohnsteuern und Sozialabgaben.
Gleichzeitig kann auch eine Vereinbarung getroffen werden, dass der Arbeitnehmer das Job-Bike nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu vorher festgelegten Konditionen vom Leasinggeber erwerben kann. In diesen Fällen kann ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil zwischen dem tatsächlichen Kaufpreis und dem üblichen Kaufpreis entstehen.
Soweit der Arbeitnehmer das Job-Bike nicht nur dienstlich, sondern auch privat nutzen darf, entsteht grundsätzlich ein lohnsteuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Die Bewertung des geldwerten Vorteil erfolgt abhängig vom Fahrradtyp – entweder nach Maßgabe der gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 23.11.12 mit einem monatlichen Durchschnittswert oder im Rahmen der 1 %-Regelung.
Wenn die Überlassungsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht im Rahmen einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung bzw. nicht auf einer steuerlich anzuerkennenden Gehaltsumwandlung, sondern auf einer Sonderrechtsbeziehung basiert, ist der geldwerte Vorteil nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 18.12.14, VI R 75/13 zu ermitteln und anzusetzen. Im hier streitigen Sachverhalt war ein Leasing-Fahrzeug aufgrund der zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen nicht dem Arbeitgeber, sondern dem Arbeitnehmer als Leasingnehmer zuzurechnen. Als lohnsteuerliche Bemessungsgrundlage waren in diesem Fall die vergünstigten Leasingkonditionen anzusehen, also die Differenz zwischen der üblichen Leasingrate und der Leasingsonderkonditionen, die der Arbeitgeber von der Leasinggesellschaft erhalten hat.
Der Autor:
Volker Hartmann ist Diplom-Finanzwirt, Lohnsteueraußenprüfer und Betriebsprüfer im aktiven Dienst der Hamburger Finanzverwaltung. Volker Hartmann hat langjährige Prüfungserfahrungen, insbesondere bei Kapitalgesellschaften aller Branchen und Größen. Er ist seit vielen Jahren Referent und Autor beim Verlag Dashöfer. Seine Seminare zeichnen sich durch eine besondere Praxisnähe aus.
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Themen
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Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
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Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
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Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
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Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
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Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
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