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Dämmung des Dachbodens bis Ende 2011 Pflicht

24.02.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Baudienst.

Hausbesitzer können oberste Geschossdecke einfach und kostengünstig dämmen

Ist die oberste Geschossdecke über beheizten Räumen nicht gedämmt, geht viel teure Wärme dort einfach verloren und schlägt sich auf der Heizkostenrechnung der Bewohner nieder. Deshalb ist in der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) eine Nachrüstpflicht vorgesehen, die bei vielen Hausbesitzern inzwischen wieder in Vergessenheit geraten ist: Der Gesetzgeber schreibt hier bei Eigentümerwechsel eine Dämmung der obersten Geschossdecke bis Ende 2011 vor.

Bei Häusern mit maximal zwei Wohnungen, von denen eine vom Eigen-tümer selbst bewohnt wird, muss der neue Hausbesitzer die Dämmung dann innerhalb von zwei Jahren umsetzen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist eine der effektivsten Dämm-Maßnahmen überhaupt und zudem noch einfach umzusetzen. Sie lohnt sich auch für Hausbesitzer, die laut EnEV nicht in der Pflicht sind. Denn die Investition macht sich schnell bezahlt und ab März vergibt die KfW auch wieder Fördermittel für diese und andere Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung. Handwerklich begabte Hausbesitzer können die Dämmung der obersten Geschossdecke sogar in Eigenregie erledigen. Denn wenn der Dachraum nur sporadisch betreten wird, reichen ein schnell ausgelegter Rollfilz oder preiswerte Dachboden-Dämmplatten aus. Soll der Dachboden begehbar sein, sind druckfeste Bodendämmplatten die ideale Unterlage. Ist der Dachboden als Lagerraum mit Schränken und Regalen vorgesehen, kann die Dämmung zwischen Lagerhölzern eingebracht werden, deren Höhe der Dämmstoffdicke entspricht. Hierauf wird dann ein Belag aus Gipsfaser- oder Holzspanplatten verlegt.

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Quelle: Bundesverband Deutscher Baustoff-Fachhandel e.V.
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