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Bundesregierung plant massive Asylrechtsverschärfungen auch für queere Schutzsuchende

25.10.2024  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Lesben- und Schwulenverband (LSVD).

Die Bundesinnenministerium hat am 14.10.2024 den Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) der Zivilgesellschaft zur Stellungnahme bis zum 21.10.2024 vorgelegt.

Die GEAS-Reform war im Mai auf EU-Ebene mit Zustimmung der rot-grün-gelben Bundesregierung beschlossen worden. Der LSVD⁺ hatte die Reform im Juli mit 25 weiteren bundesweiten Organisationen in einer gemeinsamen Stellungnahme scharf kritisiert und eine menschenrechtskonforme Umsetzung in Deutschland gefordert. Zusammen mit BAfF und KOK nimmt der LSVD⁺ Stellung zum nun vorgelegten Entwurf für das GEAS-Anpassungsgesetz und kritisiert die geplante Umsetzung in Deutschland als unnötig restriktiv. Alva Träbert kommentiert für den Bundesvorstand des LSVD⁺ – Verband Queere Vielfalt:

Der vorliegende Gesetzesentwurf stellt die größte Änderung der Gesetze für Schutzsuchende seit über 30 Jahren dar – und damit auch für lesbische, schwule, bisexuelle, trans* und intergeschlechtliche sowie weitere queere (LSBTIQ*) Schutzsuchende. Dass wir als Zivilgesellschaft nur etwas mehr als fünf Tage Zeit bekommen, zu so einem umfassenden Gesetzespaket Stellung zu nehmen, ist an sich schon ein Skandal. Es scheint, dass eine kritisch-fachliche Begleitung gar nicht gewünscht ist. Klar ist, dass die Reform unzählige Verschärfungen vorsieht. Wir schließen uns daher, wie auch der KOK, der Stellungnahme der BAfF an, mit der wir seit Jahren zum Thema besonders schutzbedürftige Asylsuchende eng zusammenarbeiten. Gern hätten wir eine umfassende eigene Stellungnahme zu den vorgeschlagenen Regelungen mit Blick auf LSBTIQ* verfasst, dies wurde durch die kurze Frist jedoch erfolgreich verhindert. Trotzdem möchten wir schlaglichtartig auf einige LSBTIQ*-spezifische Punkte eingehen:

Im Gesetzesentwurf ist vorgesehen, dass die Polizei für die Erkennung besonderer Schutzbedarfe im Screening zuständig ist. Dies wäre für viele LSBTIQ* Schutzsuchende eine Katastrophe. So geschult und sensibilisiert die Polizist*innen auch sein mögen: Viele queere Schutzsuchende werden sich – gerade in der Kürze der Zeit – niemals der Polizei gegenüber outen, da sie diese in ihren Herkunftsländern in erster Linie als Verfolgerin erlebt haben. In vielen der Herkunftsländer ist die Polizei an Demütigung, Vergewaltigung und Mord systematisch beteiligt. Über 80 % der Asylsuchenden in Deutschland kommen aus Ländern, die Queersein kriminalisieren. Durch solch eine Regelung muss die Schutzbedarfserkennung bei LSBTIQ* zwangsläufig regelmäßig scheitern, was massive Folgen für ihre Weiterversorgung, aber auch für das Asylverfahren selber haben wird. Wir fordern, dass die Vulnerabilitätserkennung durch fachlich geschultes Zivilpersonal erfolgen muss, am besten unter Einbindung der queeren Zivilgesellschaft.

Weiter ist im Gesetzesentwurf vorgesehen, dass Asylsuchende ein Recht auf eine unentgeltliche Rechtsauskunft haben. Wir als LSVD⁺ haben lange dafür gekämpft, dass es im Rahmen der Einrichtung der behördenunabhängigen Asylverfahrensberatung auch eine individuelle, spezialisierte Rechtsberatung für queere und weitere vulnerable Schutzsuchende gibt. Wir fordern im Gesetz das klare Bekenntnis zur behördenunabhängigen Beratung durch die Zivilgesellschaft und auch durch queere Träger. Diese muss dann auch konsequent Zugang zu den Einrichtungen haben, auch zu Grenzübergangsstellen, Hafteinrichtungen und Transitzonen.

Die GEAS-Reform sieht überdies vor, dass Staaten sogenannte sichere Drittstaaten benennen können, sodass Deutschland künftig auch Asylsuchende in Staaten abschieben könnte, zu denen diese lediglich eine nicht näher spezifizierte Verbindung haben. Wir fordern hier, dass in dem Gesetz deutlich klargestellt wird, dass LSBTIQ* kriminalisierende Gesetze in jedem Fall ein Ausschlusskriterium dafür sind, dass Länder in Deutschland als sichere Drittstaaten gelistet werden. Es darf nicht sein, dass queere Asylsuchende schlimmstenfalls in Länder abgeschoben werden, in denen sie noch nie waren und in denen sie dann noch mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht werden.

Bild: Cecilie Johnsen (Unsplash, Unsplash Lizenz)

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