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Bundesrat billigt Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen

07.06.2011  — Online-Redaktion Verlag Dashöfer.  Quelle: Bundesministerium der Justiz.

Am 27.05.2011 hat der Bundesrat der Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen zugestimmt. Sie kann nunmehr verkündet werden und wird mit Wirkung zum 31. Dezember 2010 in Kraft treten.

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Mit den in dieser Verordnung enthaltenen Änderungen sechs verschiedener Rechnungslegungsverordnungen für Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, Zahlungsinstitute, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds werden Änderungen in den Bilanzformblättern vorgenommen, die durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) veranlasst sind. Durch die Änderungen in den Bilanzformblättern wird insbesondere der seit dem BilMoG in § 272 des Handelsgesetzbuchs nicht mehr zulässige Ausweis ausstehender Einlagen auf das gezeichnete Kapital auf der Aktivseite der Bilanz korrigiert und stattdessen eine neue Darstellung des Eigenkapitals auf der Passivseite vorgeschrieben. Ergänzend dazu erfolgt auf der Aktivseite nur noch der Ausweis des eingeforderten, aber noch nicht eingezahlten Kapitals.

Soweit bereits Bilanzen erstellt wurden, die nicht den neuen Bilanzformblättern entsprechen, ist dies unschädlich, soweit der Ausweis des Eigenkapitals dem neuen § 272 HGB entspricht. Eine Änderung ist in diesen Fällen nicht zwingend.

Neben den auf das Eigenkapital bezogenen Anpassungen der Bilanzformblätter erfolgen weitere eher technische Änderungen.

Die Verordnung zur Änderung von Rechnungslegungsverordnungen finden Sie auf der Homepage des BMJ:
www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/BReg_Verordnung_zur_Aenderung_von_Rechnungslegungsverordnungen.pdf

Quelle: Bundesministerium der Justiz
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