10.07.2014 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
„Der den ÖPP-Projekten im Straßenbau gegenüber der konventionellen Vergabe vom BMVI attestierte Erfolg hinsichtlich Termintreue und Qualität ist so nicht verifizierbar. Nach Auffassung des BRH (Bundesrechnungshofs) entsteht darüber hinaus mit ÖPP ein Anreiz, die Schuldenbremse zu umgehen. Wir können nicht akzeptieren, dass ohne detaillierte Überprüfung weitere ÖPP-Projekte vergeben werden sollen.“ Mit diesem Tenor wandte sich der Präsident des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe, Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, in einem Schreiben an Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt.
Loewenstein bezieht sich dabei auf ein Gutachten des Bundesrechnungshofes, wonach die ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau nicht die Erwartungen, die das Ministerium an deren Umsetzung geknüpft hatte, erfüllt haben. Insbesondere führten sie nicht zu wirtschaftlicheren Lösungen, sondern sind deutlich teurer als eine konventionelle Realisierung durch die öffentliche Hand. Laut Bundesrechnungshof haben allein die fünf geprüften ÖPP-Projekte zu Mehrkosten von insgesamt rund 1,9 Milliarden Euro gegenüber einer konventionellen Beschaffung geführt. Dieses geht aus dem Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages vom 4. Juni 2014 hervor.
„Nach der Lektüre des Berichts des Bundesrechnungshofes kann man nur eine Schlussfolgerung ziehen: ÖPP im Straßenbau kann nicht wie bisher realisiert werden, sondern es muss geprüft werden, ob eine konventionelle und mittelstandsfreundliche Vergabe nicht der bessere Weg ist. Wir fordern den Bundesverkehrsminister daher auf, vor Vergabe der 2. Staffel an ÖPP-Projekten die Erkenntnisse des Gutachtens des Bundesrechnungshofes ernsthaft zu überprüfen“, so die abschließende Forderung Loewensteins.
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