21.09.2022 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Lohnsteuerhilfe Bayern e.V..
Doch die sozial konstruierte EPP, die brutto 300 Euro beträgt, wird der Einkommensteuer unterworfen. Somit bekommt letztendlich nicht jeder gleich viel davon auf sein Konto. Auch wenn sie derzeit in aller Munde ist, die genauen Details sind vielen nicht bekannt.
Die EPP erhalten aktiv erwerbstätige Personen, die in diesem Jahr irgendwann mindestens einen Tag lang beschäftigt waren, dabei Einkünfte erzielten und in Deutschland wohnen oder sich gewöhnlich dort aufhalten. Die Einkünfte können aus nichtselbständiger Arbeit, der Land- und Forstwirtschaft, einem Gewerbe, Selbstständigkeit, einem Ehrenamt, dem Bundes- oder Jugendfreiwilligendienst oder einer Übungsleitertätigkeit stammen. Lohnersatzleistungen, wie z.B. Krankengeld, Elterngeld oder Insolvenzgeld, zählen ebenfalls dazu, solange in 2022 noch zeitweise ein aktives Dienstverhältnis besteht. Arbeitslose erhalten die EPP nicht, weil sie in keinem Dienstverhältnis stehen, Angestellte in der passiven Phase der Altersteilzeit hingegen schon. Minijobbern und Aushilfskräften, Auszubildenden oder Praktikanten, die ein Entgelt erhalten, wird mit der EPP ebenfalls finanziell unter die Arme gegriffen.
Nur bei Rentnern schaut es mit dieser EPP nicht gut aus. Sie erhalten sie nicht, da sie aus der Erwerbstätigkeit ausgeschieden sind. Aber es gibt Ausnahmen, wenn Rentner zum Beispiel als Minijobber oder Freiberufler etwas hinzuverdienen. Auch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach führt zur EPP, wenn dadurch gewerbliche Einnahmen erzielt werden und nicht die sogenannte Vereinfachungsregel genutzt wird. Alle anderen Rentner müssen auf das dritte Entlastungspaket warten.
Angestellte, die zum 1. September 2022 in einem aktiven Arbeitsverhältnis stehen und den Steuerklassen I bis V angehören, bekommen die EPP mit der normalen Gehaltszahlung vom Arbeitgeber im Monat September überwiesen. Allerdings hängt dies mit der Lohnsteueranmeldung des Arbeitgebers zusammen. Erfolgt diese monatlich, kommt der Energiebonus im September; wird sie nur vierteljährlich durchgeführt, kann der Bonus erst im Oktober kommen.
Kleinstarbeitgeber, die eine jährliche Meldung abgeben, können die EPP entweder später im Jahr 2023 an ihre Mitarbeiter überweisen oder wahlweise die Auszahlung sogar ganz unterlassen. Die EPP ist für die Beschäftigten in diesem Fall aber nicht verloren. Um sie zu bekommen, ist einfach eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 abzugeben. Ein gesondertes Formular ist nicht notwendig. Die Finanzämter prüfen automatisch, ob der Steuerpflichtige anspruchsberechtigt ist.
Es gibt noch weitere Fälle, in denen die EPP nicht über den Arbeitgeber ausbezahlt wird. Dazu zählen u.a. Minijobber oder Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft. Hat ein Arbeitsverhältnis vor dem 1. September geendet oder die Rente begonnen oder der Arbeitsbeginn liegt nach dem Stichtag, ist der Bezug der EPP ebenfalls nur über die Steuererklärung möglich. Selbiges gilt für Grenzgänger oder Grenzpendler, die in Deutschland aufgrund ihres Aufenthalts oder Wohnorts unbeschränkt steuerpflichtig sind, aber für einen ausländischen Arbeitgeber arbeiten. Denn die EPP kann nicht durch Arbeitgeber im Ausland ausbezahlt werden. Da bleibt nur die Steuererklärung.
Eine gute Nachricht für alle geringfügig Beschäftigten ist, dass sich die EPP nicht auf die monatliche Verdienstgrenze auswirkt. Um an die EPP ranzukommen, gibt es unterschiedliche Wege in Abhängigkeit vom Arbeitsvertrag. Die Auszahlung kann für Minijobber ebenfalls über den Hauptarbeitgeber erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass der Beschäftigte dem Arbeitgeber schriftlich bestätigt, dass dies ein erstes Dienstverhältnis ist. Ohne diese Bestätigung darf die Auszahlung nicht erfolgen. Dadurch soll vermieden werden, dass Minijobber mit mehreren Stellen die EPP mehrfach kassieren. Im Falle einer ungerechtfertigten doppelten Auszahlung fordert das Finanzamt diese wieder zurück.
Der Erhalt der EPP verpflichtet Minijobber und andere Arbeitnehmer nicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Jedoch ist es für diejenigen, die die EPP nicht mit dem Gehalt ausgezahlt bekommen haben, ratsam, eine Steuererklärung einzureichen und sich die EPP auf diesem Weg zu holen. Das trifft insbesondere für angemeldete Minijobber in Privathaushalten zu. Sie sollten sich die ihnen zustehende Unterstützung in der Energiekrise nicht entgehen lassen.
Die 300 Euro Energiebonus werden bei Arbeitnehmern entweder vom Arbeitgeber oder vom Finanzamt auf den Jahresbruttolohn des Steuerpflichtigen aufgeschlagen. Was danach angewendet wird, nennt sich Einkommensteuer. Sozialversicherungsbeiträge werden nicht abgezogen. Somit ist der Auszahlungsbetrag um den Prozentsatz der individuellen Einkommensteuer reduziert. Nur pauschal besteuerte Minijobber bilden hier eine Ausnahme. Sie erhalten die EPP tatsächlich steuerfrei.
Berechnungen ergeben, dass der Lohnsteuerabzug beim Spitzensteuersatz inklusive Soli bis zu 142 Euro beträgt. Bei einem Vollzeitbeschäftigten mit einem Durchschnitts-Bruttojahresverdienst von 54.304 Euro werden 107 Euro an Lohnsteuer fällig, d.h., es bleiben noch 193 Euro von der EPP übrig. Liegt das Gehalt unter dem Durchschnitt, bleibt mehr davon übrig. Die vollen 300 Euro ohne Abzüge erhalten nur Personen, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.347 Euro liegt, pauschal besteuerte Minijobber sowie Sozialleistungsempfänger.
Ein Großteil der Bevölkerung profitiert also von der EPP aus dem zweiten Entlastungspaket der Bundesregierung. Das sind alle, die berufstätig sind. Ehepaare, die doppelt verdienen, können doppelt profitieren, da die EPP nicht pro Haushalt, sondern pro berechtigten Erwerbstätigen einmal gezahlt wird. Allerdings haben nicht alle gleichermaßen viel davon. Was unterm Strich von der EPP übrig bleibt, hängt von der Verdiensthöhe und vom individuellen Steuersatz ab. Somit bleibt Geringverdienern von der aktuellen Finanzspritze mehr als Personen mit einem höheren Einkommen.
Bild: Pixabay (Pexels, Pexels Lizenz)
Themen
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Zur Teilnahme am Online-Seminar benötigen Sie Kopfhörer, Lautsprecher oder Ähnliches.
Da wir unsere Online-Seminaren so interaktiv wie möglich gestalten, empfehlen wir auch die Verwendung von Kamera und Mikrofon.
Für einen optimalen Ablauf empfehlen wir die Nutzung von Google Chrome oder Mozilla Firefox. Die detaillierten technischen Voraussetzungen finden Sie in der Anmeldebestätigung, die wir an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse senden.
Das Teilnahmezertifikat wird Ihnen am Tag nach der Veranstaltung per E-Mail zugesandt.
Die Veranstaltungsunterlage wird Ihnen in digitaler Form am Vortag oder am Tag nach dem Online-Seminar zugesandt.
Sie erhalten am Vortag der Veranstaltung den Zugangslink, über den Sie sich anmelden können. Bei Seminaren, die an einem Montag stattfinden, erhalten Sie den Link am Freitag zuvor.
Gerne können Sie Ihre Fragen per E-Mail oder Telefon direkt an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager richten.
Gerne können Sie sich direkt per E-Mail an die zuständige Produktmanagerin oder den zuständigen Produktmanager wenden.
Der Standard-Tagesablauf eines eintägigen Seminars sieht wie folgt aus:
Für Teilnehmende stehen bei Veranstaltungen in einigen Tagungshotels begrenzte Zimmerkontingente zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie die Reservierungen selbstständig beim Hotel unter dem Stichwort „Verlag Dashöfer“ vornehmen.
Der Veranstaltungsort ist auf der Detailseite jedes Seminars angegeben. Weitere Details zum Veranstaltungshotel erhalten Sie mit Ihrer Seminarbestätigung, spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung.
Sobald die Durchführung des Seminars bestätigt wurde, spätestens 14 Tage vorher, erhalten Sie alle Details zur Veranstaltung sowie Ihre Rechnung.
Wenn Sie keine Werbung/Newsletter mehr zugesandt bekommen möchten, können Sie dies per E-Mail an unseren Kundenservice (abmeldung@dashoefer.de) durchgeben.
Die Anmeldung zu unseren kostenfreien Newslettern ist über unsere Internetseite möglich.
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Präsenz-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, berechnen wir bis 31 Tage vor Seminarbeginn eine Stornierungsgebühr in Höhe von 40 € zzgl. MwSt. pro Seminartag. Ab 30 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Präsenz-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Sie haben jederzeit die Möglichkeit, kostenfrei einen Ersatzteilnehmenden für den gebuchten Termin zu benennen.
Schreiben Sie uns einfach eine Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem Namen und der E-Mail-Adresse der Person, die nun an der Veranstaltung teilnehmen wird, an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Wenn Sie ein Online-Seminar trotz der Möglichkeit der Terminverschiebung und des Teilnehmerwechsels stornieren möchten, stellen wir Ihnen eine Gebühr in Höhe von 15 % der Seminargebühr zzgl. MwSt. in Rechnung. Ab 13 Tage vor Seminarbeginn wird die volle Teilnahmegebühr fällig.
Wenn Sie eine Stornierung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer sowie dem Namen der angemeldeten Person an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Online-Seminare können bis zu 15 Tage vor der Veranstaltung kostenlos umgebucht werden. Danach wird aufgrund der Kurzfristigkeit eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 60 € zzgl. MwSt. fällig.
Wenn Sie eine Umbuchung wünschen, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail mit der Seminarnummer, dem Namen der angemeldeten Person sowie dem neuen Wunschtermin (einzusehen auf der jeweiligen Seminarseite auf unserer Homepage) an: veranstaltungsmanagement@dashoefer.de
Alle Informationen zu unseren Inhouse-Angeboten sowie die passenden Ansprechpartnerinnen und -partner finden Sie auf unserer Inhouse-Seite unter: https://www.dashoefer.de/inhouse-seminare.html
Das Zertifikat, das Sie nach der Veranstaltung per E-Mail erhalten, beinhaltet alle Kriterien (Inhalt, Dauer, Referent*in und Datum), um das Seminar bei den entsprechenden Kammern als Weiterbildung anrechnen zu lassen.
Darüber hinaus gelten unsere Seminare aus dem Bereich Immobilien und Grundbesitz als Qualifikationsnachweis für Mietverwalter, WEG-Verwalter und Immobilienverwalter sowie unsere Seminare aus dem Personalmanagementbereich als Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO für Anwält*innen.
Wir akzeptieren ausschließlich Bildungschecks aus dem Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Ab der dritten teilnehmenden Person aus einem Unternehmen erhalten die dritte und jede weitere Person einen Preisnachlass von 10 %. Dies gilt für Anmeldungen zu demselben Termin.
Die Seminarpreise verstehen sich netto zzgl. MwSt. und gelten pro Person. Demnach sind bei Online-Seminaren nur die angemeldeten Personen berechtigt, sich mit den Zugangsdaten für die jeweilige Online-Veranstaltung anzumelden.
Das Zahlungsziel unserer Rechnungen beträgt 14 Tage.
Eine Rechnungskorrektur können Sie schriftlich per E-Mail an rechnungsversand@dashoefer.de anfordern. Bitte teilen Sie uns in Ihrer Nachricht die Rechnungsnummer sowie die gewünschte Änderung mit.
Sie erhalten die Rechnung frühestens acht Wochen vor Seminarbeginn und nur dann, wenn wir die Durchführung aufgrund der erreichten Mindestteilnehmendenzahl gewährleisten können.
Die Seminargebühr wird mit Zugang der Anmeldebestätigung fällig und ist zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Die Fälligkeit der Rechnung ist unabhängig vom Leistungszeitpunkt.
Wenn Sie im Bestellvorgang bei „Diesem Teilnehmer eine eigene Bestellbestätigung zusenden?“ ein Häkchen gesetzt haben und die E-Mail-Adresse der teilnehmenden Person mit der im Feld „Rechnungsanschrift eingeben“ übereinstimmt, werden Ihnen zwei Bestätigungen zugesendet. Sie sind in diesem Fall nicht doppelt angemeldet.
Login
Bitte melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.
Benutzerkonto anlegen
Sind Sie auf unserer Website noch nicht registriert? Hier können Sie sich ein neues Kundenkonto bei dashoefer.de anlegen.
RegistrierenHaben Sie Fragen? Kontaktformular
So erreichen Sie unseren Kundenservice:
Telefon: 040 / 41 33 21 -0
Email: kundenservice@dashoefer.de
Haben Sie Fragen zu unseren Produkten und Online-Angeboten?
Rückruf vereinbaren
Möchten Sie einen Rückruf vereinbaren?