27.06.2013 — Online-Redaktion Verlag Dashöfer. Quelle: Zentralverband Deutsches Baugewerbe.
Bund und Länder haben sich auf die Modalitäten zur Fortführung der Mittelzuweisung nach dem Entflechtungsgesetz geeinigt. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zum „Gesetz zur Errichtung einer Sondervermögensbauhilfe „Aufbauhilfe“ und zur Änderung weiterer Gesetze (Aufbauhilfegesetz)“, sollen nach Artikel 4 des Gesetzes die baurelevanten Mittel für:
„Dies ist eine erfreuliche Entwicklung. Städte und Gemeinden haben so noch vor der Bundestagswahl Planungssicherheit und können die notwendigen Investitionen im Wohnungsbau und bei der Infrastrukturentwicklung anschieben“, sagte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes, heute in Berlin.
Anzeige„Ein Wermutstropfen bleibt: Leider konnten sich Bund und Länder nicht auf die verfassungsrechtlich gebotene aufgabenspezifische Zweckbindung verständigen. So können die Länder die Mittel auch für andere investive Zwecke verwenden. Wir werden daher unser Augenmerk darauf richten, dass die Mittel bei den Kommunen ankommen“, so Pakleppa abschließend.
Der Gesetzentwurf muss noch vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat muss dann in seiner letzten Sitzung in dieser Legislaturperiode am 5. Juli zustimmen.
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